KI-Verordnung

IHK-Digitalisierungsausschuss in Heidenheim: Wie kann die Künstliche Intelligenz reguliert werden?

Mit dem EU-Abgeordneten René Repasi wurde bei Voith seitens der IHK über die Verabschiedung der KI-Verordnung diskutiert.

In den letzten Jahren ist die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) rasant fortgeschritten und ist mittlerweile zu einem selbstverständlichen Bestandteil in vielen Unternehmen geworden. KI-Technologien ermöglichen Unternehmen nicht nur Effizienzsteigerungen, sondern eröffnen auch Potenziale für die Entstehung neuer Geschäftsmodelle. Ein herausragendes Beispiel für diesen Fortschritt ist die kürzlich erfolgte Veröffentlichung von ChatGPT, die das Thema KI einem breiten Publikum zugänglich gemacht hat.

Die EU-Kommission hat mit der einstimmigen Verabschiedung der KI-Verordnung Anfang Februar 2024 einen entscheidenden Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz gemacht. Diese Verordnung, von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, wartet nun auf die Zustimmung des Europäischen Parlaments, bevor sie in Kraft treten kann.

Zu diesem Thema hatte der Digitalisierungsausschuss der IHK Ostwürttemberg den EU-Abgeordneten Prof. René Repasi eingeladen, um sich mit ihm über die Chancen und Herausforderungen der europäischen KI-Verordnung aus. Dieses Regulierungsvorhaben gilt als das bislang weltweit umfangreichstes im Bereich der Künstlichen Intelligenz.

KI-Verordnung sorgt für gemischte Gefühle

Die Vorsitzende des Digitalisierungsausschusses Heike Niederau-Buck unterstrich, dass die Einführung der KI-Verordnung von Unternehmen mit gemischten Gefühlen aufgenommen werde. Einerseits würde die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in der EU begrüßt, andererseits gebe es Bedenken hinsichtlich potenziell hoher Kosten, steigender Komplexität und einem erhöhten Haftungsrisiko.

Die Mitglieder des IHK-Digitalisierungsausschusses sehen die Gefahr, dass die Einhaltung von Vorschriften möglicherweise wichtiger erscheint als die eigentliche Erreichung von unternehmerischen Zielen. „Dieser Fokus auf Risikominimierung könnte die Entwicklung und Markteinführung neuer KI-Innovationen verhindern oder verlangsamen“, sagte Heike Niederau-Buck. Des Weiteren wiesen die Ausschussmitglieder den EU-Abgeordneten darauf hin, dass die Unternehmen zögern könnten, in Europa in neue KI-Technologien zu investieren, wenn die regulatorischen Anforderungen als unklar oder zu komplex wahrgenommen werden.

Missbrauch und Schäden verhindern

Prof. Dr. René Repasi, seit 2022 Mitglied des Europäischen Parlaments, betonte, dass die Einführung der europäischen KI-Verordnung nicht nur darauf abziele, Grundrechte und Sicherheit zu schützen, sondern auch das Ziel verfolge, Missbrauch und Schäden im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz zu verhindern. Ein zentraler Fokus dieser EU-Initiative bestehe darin, weltweit Standards für Künstliche Intelligenz zu etablieren.

Langfristig sind sich die Mitglieder des IHK-Digitalisierungsausschusses mit dem EU-Abgeordneten Repasi einig: Die geschickte Verknüpfung von Gesetzgebung, Compliance und der Qualität von KI-Systemen wird entscheidend für den Erfolg von Unternehmen sein, die KI auf dem europäischen Markt einsetzen – besonders im Wettbewerb mit Konkurrenten in Asien und den USA.

Jetzt neu: Die HZ auf WhatsApp kostenlos abonnieren – Hier klicken und alle News aufs Handy bekommen.

undefinedundefined