Die Bundesregierung hatte wegen der Energiekrise nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine den Steuersatz vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu entlasten. Ab dem 1. April gilt nun für alle Gaslieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt generell, die Zählerstände abzulesen und für eine korrekte Abrechnung an die Versorgerfirma zu übermitteln.
Was passiert, wenn man nichts unternimmt? Dann schätzen die Stadtwerke Heidenheim bei der nächsten Jahresabrechnung den Gasverbrauch passend zu den jeweiligen Steuersätzen. „Eine Zählerstandmitteilung zum 31. März 2024 war und ist natürlich möglich“, teilt Pressesprecherin Viktoria Liske mit. Liege keine stichtagsbezogene Zählerstandmeldung vor, werde der Verbrauch bis 31. März anhand von sogenannten Gradtagszahlen ermittelt. Gradtagszahlen setzen Außentemperatur und Raumtemperatur ins Verhältnis und geben somit Aufschluss über den Energieverbrauch. Auch um den monatlichen Abschlag müssen sich Kundinnen und Kunden nicht kümmern: „Der monatliche Abschlag bleibt für unsere Kunden ebenfalls unverändert, da die Umsatzsteueränderung bereits in der aktuellen Abschlagsberechnung berücksichtigt wurde“, so Liske.
Stadtwerke Heidenheim senkten den Gaspreis im März
Die Stadtwerke haben die Gaspreise zum März gesenkt, was die Mehrwertsteuererhöhung mehr als auffängt. Der Stadtwerke-Gaspreis sank laut Liske im März um netto 2,75 Cent pro Kilowattstunde. Was das bedeutet, veranschaulicht sie an einer Beispielrechnung: Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet dies eine Senkung von rund 412 Euro im Jahr. „Damit fällt die Gaspreissenkung der Stadtwerke AG deutlich höher aus als der Wegfall der Umsatzsteuerermäßigung“, so Liske. Die Steuererhöhung macht im oben genannten Fallbeispiel 210 Euro aus.
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