Bebauungspläne sind die Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung einer Kommune. Sie geben vor, was und wie in welchen Bereichen gebaut werden darf. Das gilt sowohl für Gewerbe- als auch für Wohngebiete. Neue Bebauungspläne aufzustellen oder bestehende abzuändern ist oft sehr arbeits- und zeitintensiv für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern. Zudem dauern die Verfahren, bis ein Bebauungsplan rechtskräftig wird, oft Jahre. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn Kommunen, die sich entwickeln wollen, Bebauungspläne vorzeitig vorbereiten oder zumindest Gebiete im Auge haben, die entwickelt werden könnten.
Bei der Stadt Heidenheim sind aktuell zehn Bebauungspläne im Verfahren oder angedacht. Teils liegen die Ideen für diese Pläne schon seit etlichen Jahren in den Schubladen und bei manchen ist noch nicht einmal sicher, ob sie überhaupt umgesetzt werden. Tatsache jedoch ist, dass durch neue Bebauungspläne auch neuer Wohnraum geschaffen werden kann, und der wird in Heidenheim dringend benötigt. Dabei wird seit etlichen Jahren darauf geachtet, ein Augenmerk auf Innenverdichtung zu legen, also nicht neue Flächen außerhalb bebauter Gebiete zu erschließen.
400 neue Wohneinheiten im „Haintal“
Eines der Verfahren, das schon vor Jahren angestoßen wurde, ist der Bebauungsplan „Haintal/Hardtwald“. Hier, entlang der Giengener Straße, stand früher das Wohnquartier „Klein-Zürich“. Immer wieder war in der Vergangenheit versucht worden, hier ein Wohngebiet besonderer Ausprägung zu schaffen, doch die Unterfangen scheiterten. Aktuell läuft für diesen Bebauungsplan die frühzeitige Beteiligung. Mit einem Satzungsbeschluss, also dem Ende des rechtlichen Verfahrens, rechnet die Verwaltung spätestens im dritten Quartal kommenden Jahres. Den Planungen zufolge könnten hier rund 400 Wohneinheiten entstehen, doch ist aktuell nicht absehbar, wann das Areal tatsächlich baureif, also erschlossen sein wird.
Für die Schülestraße in der Oststadt ist die Verwaltung derzeit damit beschäftigt, eine Veränderung im Bebauungsplan vorzubereiten. Hier soll im dritten Quartal 2025 ein Satzungsbeschluss erfolgen, angedacht ist unter anderem ein neuer Schulstandort. Ein solcher Beschluss soll für die Flachsäcker in Aufhausen ebenfalls im dritten Quartal gefasst werden. Der städtebauliche Entwurf sieht vor, dass auf dem Gelände 24 Einfamilienhäuser, ein Doppelhaus und ein fünfgliedriges Kettenhaus entstehen – alles in allem rund 50 Wohneinheiten. Noch wird der Auslegungsbeschluss vorbereitet, bei der Verwaltung rechnet man aktuell damit, dass die Bebauung im dritten Quartal 2026 beginnen kann.
Neubebauung in der Härtsfeldstraße
Auch für die Härtsfeldstraße ist ein neuer Bebauungsplan vorgesehen, auch hierfür wird derzeit ein Auslegungsbeschluss vorbereitet. Angedacht ist ein Abriss von Gebäuden in größerem Umfang, verbunden mit einer Umplanung. Der Vorstellung der Stadtverwaltung zufolge könnten hier rund 120 Wohneinheiten entstehen. Doch bis es so weit ist, wird es wohl noch eine ganze Weile dauern. Denn eine Entwicklung ist nicht absehbar, ein Satzungsbeschluss könnte im dritten Quartal 2025 erfolgen.
Deutlich weiter im Verfahren ist da schon der Bebauungsplan „Hagen Ost“, der ein Gelände zwischen Fabrikstraße und den Bahngleisen in Schnaitheim umfasst. Hier möchte ein Investor mehrere große Mehrfamilienhäuser, aber auch kleinere Gebäude auf bisher brachliegenden Flächen erbauen. Das entsprechende Verfahren wurde schon vor geraumer Zeit eingeleitet und ist weitgehend abgeschlossen. Derzeit wird im Rathaus der Satzungsbeschluss vorbereitet, der jederzeit möglich wäre. Allerdings ist der wohl abhängig von einer Einigung zwischen dem Investor und einem externen Planungsbüro. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Gelände im zweiten Quartal kommenden Jahres baureif ist, hier sollen bis zu 160 Wohneinheiten entstehen.
Verfahren für Voith-Arena läuft
Auch wenn bei der Voith-Arena keine neuen Wohnungen entstehen, ist auch das Bebauungsplanverfahren, das hier läuft, von großer Bedeutung. Es ist nämlich die Grundlage für gravierende Veränderungen beim Stadion, das der FCH gerne ausbauen möchte. Angedacht sind hier unter anderem auch zwei Parkhäuser sowie ein großer Shuttlebus-Bahnhof. Nachdem auch dieses Verfahren schon seit Jahren läuft, wird derzeit der Satzungsbeschluss vorbereitet, der schon im ersten Quartal 2025 erfolgen soll.
Noch weit davon entfernt ist ein neuer Bebauungsplan fürs Stowe-Woodward-Areal in der Innenstadt. Hier stehen noch immer die Fabrikhallen des Unternehmens, das schon vor zehn Jahren den Standort in Heidenheim geschlossen hat. Auch für dieses Gelände hat die Verwaltung vor, einen Bebauungsplan aufzustellen, bisher laufen die Vorbereitungen. Zwar ist aktuell nicht absehbar, wann hier tatsächlich eine Veränderung stattfinden könnte, doch soll es im Jahr 2027 einen neuen Bebauungsplan geben. Entstehen könnten hier rund 160 Wohneinheiten.
Ein Areal, das schon seit vielen Jahren für eine Neubebauung vorgesehen ist, ist „Hinter dem Kleinen Bühl“ beim Werkgymnasium. Im geltenden Flächennutzungsplan ist hier eine Bebauung vorgesehen, doch aktuell ist die Aufstellung für einen Bebauungsplan erst in Vorbereitung. Dementsprechend ist auch nicht absehbar, wann hier tatsächlich mit der Erschließung begonnen werden soll, denn mit einem Satzungsbeschluss, mit dem es dann einen geltenden Bebauungsplan gibt, wird erst Ende des Jahres 2027 gerechnet. Angedacht sind hier rund 150 Wohneinheiten, wobei es sich dabei eher um Einfamilienhäuser handeln dürfte.
Ein weiteres Verfahren, das derzeit in Vorbereitung ist, betrifft den Solarpark Oggenhausen, hier wird mit einem Satzungsbeschluss fürs Jahr 2026 gerechnet. Der Bebauungsplan „Aalener Straße“ befindet sich derzeit in der frühzeitigen Beteiligung. Er betrifft das Gewerbegebiet zwischen Schnaitheim und Aufhausen. Hierbei geht es jedoch nur um geringfügige Veränderungen des bestehenden Planes.
Mehrstufige Verfahren
Dass es von den ersten Schritten bis zur Schaffung eines fertigen Bebauungsplans oft Jahre dauert, liegt an dem mehrstufigen Verfahren. Alles beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss, der von der Verwaltung vorbereitet und vom Gemeinderat abgesegnet werden muss. Der nächste Schritt ist die Ausarbeitung eines Planentwurfs, gegebenenfalls muss ein Umweltbericht erstellt werden. Es folgt die frühzeitige Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit mit entsprechenden Fristen, bevor es zur förmlichen Beteiligung kommt. Dan müssen eventuelle Änderungen in der Planung vorgenommen werden. Nachdem alle Belange abgewägt wurden, kann ein Satzungsbeschluss erfolgen. Mit der Veröffentlichung erhält der Bebauungsplan dann Gültigkeit.
Wie lange dieses Prozedere dauert, hängt auch davon ab, wie oft die Planung geändert werden muss. Meist dauert das Verfahren zwischen eineinhalb und zwei Jahren.