Silvester

Wo in Heidenheim kein Feuerwerk gezündet werden darf

In Heidenheim ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen streng verboten. Wo dieses Verbot gilt und was die Polizei beim Abbrennen von Feuerwerk rät:

In Heidenheim gilt seit mehreren Jahren in bestimmten Bereichen ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper, auch am 31. Dezember und 1. Januar. Gemäß diesem Abbrennverbot ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern rund um Schloss Hellenstein und in den Fußgängerzonen im Bereich An der Stadtmauer, Hintere Gasse und der Hauptstraße, einschließlich der jeweiligen Straßenfläche, untersagt.

Kein Böllern neben Kirchen, Krankenhäusern und Heimen

Nach den Vorgaben des Sprengstoffgesetzes ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen untersagt.

Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, worunter klassische Silvesterraketen und Feuerwerksbatterien fallen, dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die im Besitz einer amtlichen Erlaubnis und eines Befähigungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz sind, sind hiervon ausgenommen.

Davor warnt die Polizei

Generell sollten keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland gekauft werden. Diese sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich.

Auch das Selberbasteln von Böllern sei nicht nur strafbar, sondern ebenfalls lebensgefährlich. Sachbeschädigungen, schwerwiegende Verletzungen oder auch der Tod können dabei laut Polizei die Folge sein. Zudem drohe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Wie können Böller sicher genutzt werden?

- Feuerwerkskörper nur in regulären, deutschen Geschäften kaufen. Dort könne man sicher sein, sicheres und in Deutschland zugelassenes Feuerwerk zu kaufen.

- Die Gebrauchsanweisung aufmerksam lesen und konsequent einhalten.

- Feuerwerkskörper, die Fehler oder Mängel aufweisen, nicht benutzen, sondern sofort entsorgen.

- Böller sollen nur auf ebener und freier Fläche gezündet werden.

- Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

- Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

- Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.