Wie die Polizei mitteilt, fuhr ein elfjähriger Junge kurz vor 7.30 Uhr auf dem Gehweg an der „Lange Straße“ in Herbrechtingen auf seinem Kinderfahrrad. Auch ein 71-Jähriger war dort mit seinem VW unterwegs. Der Senior wollte laut Polizei nach links auf einen Parkplatz abbiegen. Dabei habe er wohl den entgegenkommenden Radfahrer übersehen. Der Elfjährige stieß mit dem Rad gegen das Auto und flog über die Motorhaube. Anschließend kam er auf der Straße zum Liegen. Da beide Fahrenden wohl mit geringen Geschwindigkeiten unterwegs waren, sei der Zusammenstoß nicht heftig gewesen, so die Polizei.
Ersten polizeilichen Erkenntnissen zufolge blieb der Junge unverletzt. Die Polizei Giengen hat die Ermittlungen aufgenommen. Dabei stellten die Ermittler fest, dass der Elfjährige verbotenerweise auf dem Gehweg fuhr und zudem keine Beleuchtungseinrichtung am Kinderrad vorhanden gewesen sei. Der Sachschaden am Auto beträgt etwa 1000 Euro. Am Fahrrad entstand kein Schaden.
Hinweis der Polizei: Wie lange müssen und dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.
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