In der Bolheimer Ortsmitte will die Heidenheimer Firma Heinrich Hebel zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 Wohnungen bauen. Das Vorhaben wurde jüngst im Bauausschuss des Gemeinderats vorgestellt und traf dort auf keine grundsätzlichen Bedenken. In der Sitzung anwesend waren auch etliche Zuschauer. Im nächsten Schritt muss zunächst ein sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Entstehen sollen die beiden Häuser an der Zoeppritzstraße, gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus und angrenzend an das Firmengelände eines Steinmetzbetriebs. Dort hat Hebel offenbar gut 2000 Quadratmeter der bisherigen Wiese gekauft, die nun im Sinne einer innerörtlichen Nachverdichtung bebaut werden sollen.
Viergeschossige Neubauten in Bolheimer Ortsmitte
Laut dem Entwurfskonzept, das der Investor dem Bauausschuss vorgelegt hat, sollen die knapp zwei Dutzend Wohnungen energieeffizient und barrierearm hergestellt werden. Geplant sind derzeit 14 Zwei-Zimmer-Wohnungen und acht Wohnungen mit drei Zimmern.
Die beiden Flachdachbauten sollen viergeschossig werden, wobei das oberste Geschoss rundum zurückgesetzt wird. Die Gesamthöhe entspricht offenbar der Firsthöhe der Mehrfamilienhäuser an der nahegelegenen Ecke Heidenheimer Straße und Wedelstraße. Auf den begrünten Flachdächern plant Hebel Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.
Investor muss 35 Stellplätze nachweisen
Eine der Herausforderungen der Planung dürften die benötigten Parkplätze sein. In Herbrechtingen gilt bei Gemeinderat und Stadtverwaltung der Konsens, pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze zu fordern. Entsprechend müssen für das Bolheimer Vorhaben 35 Stellplätze nachgewiesen werden. Daher soll eines der Gebäude im Untergeschoss neben Kellerräumen eine Tiefgarage mit acht Stellplätzen erhalten. Hinzu kommen auf den Grundstücken elf offene Stellplätze, drei Carports und 13 Einzelgaragen.
Für die vorgesehene Baufläche gibt es zwar einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1979, bei dessen Erstellung war man aber offenbar von einer anderen Form der Bebauung ausgegangen, sodass die von Hebel geplanten Baukörper nun zum Teil außerhalb des sogenannten Baufensters liegen. In seiner kommenden Sitzung am 16. Mai wird sich der Herbrechtinger Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss für einen geänderten Bebauungsplan befassen.
Sonderform für Bebauungspläne
Im Vergleich zu sonst üblichen Bebauungsplänen bilden vorhabenbezogene Bebauungspläne eine Sonderform. Sie werden dann erstellt, wenn es bereits ein konkretes Vorhaben gibt, das auf einer bestimmten Fläche realisiert werden soll. Der Bebauungsplan wird dann unter Einhaltung der baugesetzlichen Vorgaben auf das Projekt zugeschnitten. Während Bebauungspläne üblicherweise von der Allgemeinheit finanziert werden, müssen vorhabenbezogene Bebauungspläne von den planenden Investoren bezahlt werden.