Grundsteuer

Herbrechtingen beschließt neue Hebesätze

Ab 2025 gelten steuerliche Anpassungen für private und landwirtschaftliche Grundstücke in Herbrechtingen. Was Eigentümer wissen müssen und wo es weitere Informationen gibt.

Mit zwei Gegenstimmen und sechs Enthaltungen hat auch der Herbrechtinger Gemeinderat neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Die Änderungen betreffen alle Grundstücksbesitzer und treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Der für private Grundstücksbesitzer entscheidende Hebesatz für die Grundsteuer B wurde auf 430 Prozent festgelegt (bislang 370 Prozent). Darüber hinaus beschloss das Gremium, den Hebesatz für die Grundsteuer A (forst- und landwirtschaftliche Grundstücke) auf 510 Prozentpunkte festzusetzen, bisher waren es 350 Prozentpunkte.

Hintergrund der Neufestsetzung

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Daher müssen alle Kommunen ihre Hebesätze anpassen und die Steuer neu berechnen. Durch die Steuerreform sollen die Städte und Gemeinden insgesamt nicht mehr oder weniger einnehmen als zuvor: Ziel ist die sogenannte Aufkommensneutralität.

Zum Vergleich: Für 2025 plant die Stadt Herbrechtingen mit einem Grundsteueraufkommen von 2,578 Millionen Euro. Aktuell liegt es bei 2,583 Millionen Euro. Dem Gremium sagte Kämmerin Heike Lessner: „Die Kommune bereichert sich nicht durch die Grundsteuerreform, unser Aufkommen bleibt ein und dasselbe.“

Verschiebungen sind möglich

Lessner betonte jedoch, dass es für einzelne Grundstückseigentümer sehr wohl Änderungen geben könne: „Einzelne zahlen möglicherweise mehr oder weniger für ihr Eigentum.“

Ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Bemessungsgrundlagen. Die Satzung ist ein Jahr gültig. Weitere Informationen sind auf der Website der Stadtverwaltung unter www.herbrechtingen.de einzusehen.

Jetzt einfach weiterlesen
Jetzt einfach weiterlesen mit HZ
- Alle HZ+ Artikel lesen und hören
- Exklusive Bilder und Videos aus der Region
- Volle Flexibilität: monatlich kündbar