Was als Begegnung im Fitnessstudio begann, endete für eine 34-jährige Frau aus Giengen in einem monatelangen Martyrium. Über ein halbes Jahr wurde sie Opfer massiver Nachstellungen durch einen heute 29-jährigen Mann aus Herbrechtingen. Fast täglich hatten die 34-Jährige und ihr Lebensgefährte – später auch deren Familien – mit Nachrichten, Anrufen und anonymen Bestellungen zu kämpfen. Auch unerwünschten, nächtlichen Besuchen war das werdende Elternpaar ausgeliefert – und der Hilflosigkeit der Behörden.
Was das Paar über Monate ertragen musste, wurde nun – rund zwei Jahre später – im Amtsgericht Heidenheim thematisiert. Mehr als sechs Stunden dauerte die Verhandlung. Für Richter Jens Pfrommer war am Ende klar: Der Herbrechtinger ist schuldig und soll ins Gefängnis.
Ein Fitnessstudio als Anfang eines Albtraums
Die Geschädigte und der Angeklagte lernten sich 2022 in einem Fitnessstudio im Landkreis Heidenheim kennen. Sie war Trainerin, er Neumitglied. „Zugegeben, er war extrem anstrengend. Er kannte kein Nein, respektierte keine Grenzen“, sagte die 34-Jährige vor Gericht. Dennoch lud sie ihn in eine Laufgruppe ein, um ihn besser zu integrieren.
„Früher war ich aufgeschlossen und lebensfroh.“
34-jährige Geschädigte
Eine 49-jährige Polizeihauptkommissarin aus Herbrechtingen, die als Zeugin aussagte, schilderte, warum gerade dies der Giengenerin zum Verhängnis wurde: „Sie hatte damals in der Whatsapp-Laufgruppe ihre private Handynummer angegeben.“ Daraufhin habe der Angeklagte die Trainerin ständig privat kontaktiert. Er klagte ihr sein Leid und bedrängte sie: Nur sie könne ihm helfen. Die Trainerin habe ihn mehrfach aufgefordert, den Kontakt zu unterlassen und sich professionelle Hilfe zu holen. Als er drohte, sich das Leben zu nehmen, schaltete die Geschädigte die Polizei ein.
Der Mann kam kurzzeitig in die Psychiatrie – danach begannen die Nachstellungen. Vor Gericht sagte die 34-Jährige: „Früher war ich aufgeschlossen und lebensfroh. Jetzt habe ich Angst, verlasse kaum noch das Haus und bange um meine Familie. Ich weiß nicht, wozu der Angeklagte fähig ist.“
September 2023: Die Nachstellungen beginnen
Zunächst waren es nur tägliche Nachrichten. Erst harmlose, dann fordernde, schließlich beleidigende und bedrohliche. Allein am 25. September 2023 waren es 260. Zwar blockierte die 34-Jährige den Stalker, doch er kontaktierte sie weiter. Ab November 2023 folgten anonyme Anrufe – bis Februar 2024 rund hundertmal. Im Dezember gab sich der Angeklagte zu erkennen: „Du weißt genau, wer dran ist“, zitiert die 34-Jährige seine Worte. Die Polizei sah keine Handhabe. „Mir wurde gesagt, es sei übel, aber noch sei nichts Schlimmes passiert“, so die 34-Jährige.
Nächtliche Besuche und die Ohnmacht der Behörden
Im Januar 2024 kamen dann die ersten Pakete – bestellt auf Rechnung und Namen der Geschädigten. Zweimal wurde die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Stichhaltige Beweise jedoch fehlten. Fast täglich kamen Lieferungen, Mahnungen und Anrufe von Firmen, mit denen sie angeblich Rückrufe vereinbart hatte. Am 26. Mai stand der Angeklagte schließlich erstmals nachts vor dem Haus des Paares. Die Polizei traf den Herbrechtinger in der Nähe an, konnte ihn aber nur des Platzes verweisen. Viermal verstieß der Angeklagte anschließend gegen ein verhängtes Kontaktverbot. Auch der Lebensgefährte, der seit Mai 2024 ebenfalls Pakete bekam, schilderte eine verzweifelte Lage.
Ein Kampf gegen die Unsichtbarkeit
Bis heute leidet die Geschädigte unter den Folgen. Während und nach ihrer Schwangerschaft sei sie dauerhaftem Stress ausgesetzt gewesen. Seit Juli 2024 wurde auch ihr Umfeld zum Ziel des Stalkers. Auch ihr Vater habe Hass-Mails mit Todeswünschen erhalten. Selbst ihre Anwältin bekam eine unerwünschte Essenslieferung in die Kanzlei geschickt und der Chef der Geschädigten seit Dezember 2024 rund 350 E-Mails.
Der Angeklagte rechtfertigt sich – ohne Erfolg
Vor Gericht gab sich der 29-Jährige ahnungslos. Er habe nur „Pokémon Go“ gespielt, ein virtuelles Spiel, und sich deshalb zufällig in der Nähe des Hauses aufgehalten. Die Bestellungen und E-Mails stammten angeblich nicht von ihm. „Ich wollte niemandem etwas tun“, sagte er. Zu seiner Verteidigung argumentierte er, dass die Geschädigte den Kontakt anfangs erwidert und ihm nie ausdrücklich verboten habe.
Richter Pfrommer ließ diese Argumentation nicht gelten – die Angriffe hatten längst das gesamte Umfeld der Geschädigten erreicht. Die Flut an Mails, Paketen und Nachrichten wuchs weiter und konnte dem Inhalt nach klar dem Angeklagten zugeordnet werden.
„Auch die Ohnmacht der Geschädigten kann ich gut verstehen: Ihr konnte lange Zeit nicht geholfen werden.“
Richter Jens Pfrommer
Die Urteilsverkündung
Für die Urteilsfindung zog sich Pfrommer über eine Stunde zurück. „In Stalking-Fällen gibt es nicht viel Klarheit“, sagte er anschließend. Doch sei der Sachverhalt eindeutig: Der Angeklagte sei vorbestraft, stand unter Bewährung und habe sich durch keine Strafe von seinem Verhalten abhalten lassen. Nicht einmal ein rechtskräftiges Kontaktverbot habe ihn beeindruckt.
„Auch die Ohnmacht der Geschädigten kann ich gut verstehen: Ihr konnte lange Zeit nicht geholfen werden. Und letztlich bleibt ihr nichts anderes übrig, als diesen Dreck des Angeklagten jeden Tag wegzufegen“, so der Richter. Er entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Eine günstige Sozialprognose sah er nicht: „Wo soll ich die hernehmen?“, fragte er rhetorisch. „Ich hab' nix.“