Es ist ein Bauvorhaben mit Vorgeschichte, das bei manch Beteiligten bereits zu Tränen, Wut und vor allem Unverständnis geführt hat: die Errichtung eines Reitplatzes auf dem Bolheimer Ugenhof. In Eigenregie und auf eigene Kosten wollte diesen die Familie Bücheler als Eigentümerin und Betreiberin der Reitanlage Ugenhof anlegen. Genutzt werden sollte der Reitplatz nicht nur kommerziell, sondern auch von der Reitsportgemeinschaft (RSG). Ein Schwerpunkt des Vereins liegt auf dem integrativen Reitunterricht, bei dem Menschen mit und ohne Handicap gemeinsam trainieren. Doch der Gemeinderat verwehrte seine Zustimmung zum Bauvorhaben.
Im September 2022 sagte der Herbrechtinger Rat Nein
Rückblick: Zum ersten Mal beschäftigte sich der Rat mit dem Wunsch der Familie Bücheler und der Reitsportgemeinschaft Ugenhof nach einem Bewegungsplatz für Pferde im September 2022. Notwendig wären dafür nur ein paar Erdarbeiten, keine Zäune, kein Hochbau. Der Wunsch blieb trotzdem unerfüllt, der Gemeinderat stimmte gegen die planungsrechtlich notwendige Änderung des Flächennutzungsplans – auf Anraten der Stadtverwaltung. Die Begründung: Da der Flächennutzungsplan im anvisierten Bereich nur Landwirtschaft vorsieht, sei es einem nicht-privilegierten Antragsteller nicht möglich, bauliche Anlagen im Außenbereich zu erstellen. Man wolle „keinen Präzedenzfall schaffen“ und den Flächennutzungsplan ändern, um nicht-privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zu ermöglichen.
Bei manchen schlagen bei dem Thema zwei Herzen in der Brust.
Daniel Vogt, Bürgermeister Herbrechtingen
Weder das Ehepaar Bücheler noch die Reitsportgemeinschaft Ugenhof konnten diese Entscheidung nachvollziehen. Nicht zuletzt, weil die Büchelers privilegiert wären, wenn das Futter für die Pferde zu mehr als 50 Prozent auf eigenen landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden könnte. Der Vorbesitzer der Pferdepension auf dem Ugenhof hätte als Landwirt, der auf eigener Futtergrundlage wirtschaftete, das Privileg genossen, einen Bewegungsplatz im Außenbereich bauen zu dürfen. Weil die Büchelers der Definition nach aber keine Landwirte sind, müssen sie für den Reitplatz einen Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans erwirken.
Ärger und Unverständnis über die Entscheidung
Ihrem Ärger über die Entscheidung machte die Büchelers und die RSG dann im Rahmen einer Einwohnerfragestunde im Dezember 2023 Luft. Rückendeckung erhielten sie auf die darauffolgende Berichterstattung der HZ aus der Bevölkerung. Mehrere in der HZ erschienene Leserbriefe sprachen sich für das Projekt aus. Zu lesen war etwa: „Eine Familie möchte auf ihrem Grundstück einen Außenreitplatz anlegen. Dabei denkt sie nicht nur an sich, sondern möchte auch weiterhin einer Reitsportgemeinschaft und dem dazugehörigen Verein zur Förderung des Behindertenreitsports eine Heimat bieten. (…) Man will den Flächennutzungsplan nicht ändern, dabei hat man das Gefühl, man ändert diesen ständig, wenn es um Logistikhallen geht. Wieso und wen sollte der Reitplatz an dieser Stelle stören?“
Die Bürger fragen sich, worin wir hier ein Problem sehen. Es geht um keine Halle und kein Großprojekt, sondern um einen Reitplatz.
Hermann Mader, Freie Wähler Vereinigung
Nun stand der Reitplatz erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Doch dieses Mal schlug die Verwaltung vor, den Flächennutzungsplan anzupassen. „Bei manchen schlagen bei dem Thema zwei Herzen in der Brust“, führte Bürgermeister Daniel Vogt aus. Der Bauherr sei zwar nicht privilegiert, aber der Bau erfolge keinem rein privaten Interesse. „Auch die Reitsportgemeinschaft und damit Menschen mit Handicap soll einen Mehrwert erfahren.“ Außerdem habe sich die Größe des geplanten Reitplatzes mittlerweile von 2800 auf 1800 Quadratmeter deutlich verringert. „Die Verwaltung könnte sich an Ort und Stelle also einen Reitplatz vorstellen“, resümierte Stadtbaumeister Dieter Frank.
„Ich fände gut, wenn das gemacht wird“, sagte Jörg Ehlers (SPD). Auch, weil es zum Teil um das Gemeinwohl gehe. Dennoch sei der Begriff Präzedenzfall herumgegeistert. „Warum sind diese Bedenken jetzt verschwunden?“
Ein Ja, aber mit Vorgaben
Das hat mit dem Vorschlag der Verwaltung zu tun, der zwar die Änderung des Flächennutzungsplans vorsieht, aber mit gleichzeitiger Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Das unterscheidet sich insoweit vom normalen Verfahren, als dass der Vorhabenträger, in diesem Fall die Büchelers, die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, einen Vorhaben- und Erschließungsplan vorlegen muss und zudem ein Durchführungsvertrag geschlossen wird. Über diesen kann die Gemeinde dem Antragssteller einige Vorgaben auferlegen. Im konkreten Fall soll etwa die dauerhafte Nutzung des Platzes für die RSG abgesichert werden. Geregelt über eine sogenannte Dienstbarkeit zwischen der RSG und der Familie Bücheler, der der Gemeinderat im weiteren Verfahren zustimmen muss. Dienstbarkeit bedeutet, dass der Eigentümer eine Sache nicht selbst oder nicht ohne Einschränkungen nutzt, sondern einem anderen vertraglich geregelte Nutzungsrechte überlässt.
Wie Ehlers plädierte auch Hermann Mader (FWV) für Zustimmung: „Die Bürger fragen sich, worin wir hier ein Problem sehen. Es geht um keine Halle und kein Großprojekt, sondern um einen Reitplatz.“ Über die Dienstbarkeit könne man das Konzept gestalten. Im Übrigen sei man ein Genehmigungs- und kein Verhinderungsgremium. Sein Fraktionskollege Matthias Sturm plädierte dafür, die Formulierung vertraglich eng zu fassen. „Es soll klar werden, dass die Entscheidung eine Ausnahme hinsichtlich des Behindertensports ist.“ Cornelia Stahl (Grüne) erkundigte sich, ob man festlegen könne, dass der Reitplatz rückgebaut werden muss, wenn die Gemeinnützigkeit erlischt. Laut Dieter Frank gibt es von Seiten der Verwaltung solche Überlegungen.
Es soll klar werden, dass die Entscheidung eine Ausnahme hinsichtlich des vist.
Cornelia Stahl, Grüne
„Wir beschäftigen uns zum vierten Mal mit dem Thema und haben das Bauvorhaben zweimal abgelehnt“, gab Thomas Österle (CDU) zu Bedenken. Für ihn schaffe man damit sehr wohl einen Präzedenzfall. „Wir werden uns das von anderen Antragsstellern vorhalten lassen müssen.“ Österle beantragte eine geheime Abstimmung, damit jeder „freien Gewissens“ entscheiden könne.
Dem Antrag auf geheime Abstimmung folgte der Rat nicht (zehn Räte stimmten dagegen), es blieb bei der offenen Beschlussfassung und mit drei Gegenstimmen gab der Gemeinderat grünes Licht für die Weiterverfolgung des Projekts Reitplatz und der Änderung des Flächennutzungsplans mit gleichzeitiger Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.