Lange Diskussion im Gemeinderat

Warum die Hermaringer Landwirte die neue Katzenschutzverordnung skeptisch sehen

Den Kampf gegen das Tierleid durch die unkontrollierte Vermehrung verwilderter Hauskatzen befürworten alle Ratsmitglieder. Bei der Umsetzung der Vorschriften befürchten sie aber vor allem auf Bauernhöfen Probleme.

Mit Hermaringen wird eine weitere Kommune im Kreis eine Katzenschutzverordnung erlassen. Zum 1. Juli sind alle Katzenbesitzerinnen und -besitzer in der Pflicht, ihre frei laufenden Tiere sterilisieren bzw. kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Bei streunenden Katzen übernehmen diese Aufgabe Tierschützer.

Das Thema sorgte für viel Diskussion im Gemeinderat. Dabei stellte niemand infrage, dass mit der Pflicht zur Kastration viel Tierleid verhindert werden könne, vielmehr hinterfragten vor allem die in der Landwirtschaft tätigen Gremiumsmitglieder die Umsetzung der Verordnung.

Auf ihren Höfen würden ständig Katzen auftauchen, die ihnen gar nicht gehören, die sich aber an den Futternäpfen der eigenen Tiere bedienen, berichtete Erich Ott. Ihm habe das schon Ärger mit dem Veterinäramt eingebracht. Laut Tierschutzgesetz sei er nämlich für das gesundheitliche Wohl dieser Streunerkatzen verantwortlich, sobald er diese „füttere“.  Er frage sich, welche Auswirkungen jetzt die Katzenschutzverordnung für Landwirte haben werde.  Zustimmung erhielt er von seinen Berufskollegen Martin Gansloser und Martin Birzele.

Kann das Ordnungsamt diese Aufgabe überhaupt leisten?

Laut Verordnung sind alle Grundstücksbesitzer unter anderem verpflichtet, die Mitarbeiter des Tierschutzes beim Einfangen einer unkastrierten Katze zu unterstützen. Auf einem Bauernhof, von denen es in Hermaringen noch recht viele gebe, wäre das ein ungeheurer Aufwand, den er gar nicht leisten könne, so Ott. Er könne alle verstehen, die sich für das Wohl der Katzen engagieren, aber diese Lösung sei für Landwirte nicht in Ordnung.

Wir sind Tierfreunde, sonst wären wir keine Landwirte

Martin Gansloser, Landwirt

„Wir sind Tierfreunde, sonst wären wir keine Landwirte“, warb auch Martin Gansloser für Verständnis. „Die Verordnung steht für mich nicht im Einklang mit der praktischen Umsetzung.“ Die unkontrollierte Vermehrung der Katzen sei sicher ein Thema, aber es sei fraglich, ob die Gemeinde dafür der richtige Ansprechpartner sei und das Ordnungsamt überhaupt personell in der Lage wäre, die Umsetzung der Kastrationspflicht zu kontrollieren.

Carl Friedrich Giese vom Katzenschutz Donzdorf, wo das größte reine Katzentierheim im Land betrieben wird, war in die Sitzung gekommen, um aufzuzeigen, wie groß das Katzenelend durch die unkontrollierte Vermehrung sei und von Jahr zu Jahr größer werde. Die Überlebenschancen verwilderter Hauskatzen seien sehr schlecht und viele Tiere würden jämmerlich verenden. Giese versuchte die Wogen zu glätten und warb für eine pragmatische Umsetzung der Verordnung. Man brauche aber eine rechtliche Grundlage, um die Katzen überhaupt einfangen zu dürfen.

Bürgermeister warnt vor eigener Hermaringer Verordnung

Robert Schmid bestätigte, dass man das Problem der Katzen erkannt habe. Er sehe aber noch rechtliche Probleme, die geklärt werden müssten. „Ich warne davor, eine eigene Verordnung zu stricken“, hielt Bürgermeister Jürgen Mailänder dagegen. Aus juristischen Gründen sollte man sich an die Mustersatzung des Landes halten. Holger Lehmann schlug schließlich vor, die Katzenschutzverordnung mit einer Laufzeit von vier Jahren zu beschließen und dann zu schauen, ob sie Wirkung zeige. Schließlich stimmten sieben Gemeinderatsmitglieder für diesen Vorschlag, vier dagegen und zwei enthielten sich der Stimme.

Nachweis mit Tierarztrechnung

Gemäß der neuen Katzenschutzverordnung müssen in Hermaringen alle Katzenbesitzer ihre Tiere kastrieren und mit einem Chip versehen lassen, auf dem alle Daten gespeichert sind. Auf Verlangen des Ordnungsamtes muss ein Nachweis (z. B. Tierarztrechnung) vorgelegt werden.

Frei laufende Katzen, bei denen kein Besitzer ermittelt werden kann, werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tierschutzes eingefangen, kastriert und dort wieder in die Freiheit entlassen, wo sie aufgegriffen wurden. Findet sich doch noch der Halter, muss dieser die Kosten tragen.

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