41 Wohnplätze hat die Gemeinde Hermaringen zur Verfügung, um Menschen in Not unterzubringen. Das können Geflüchtete ebenso sein wie Obdachlose oder jemand, der aufgrund besonderer Umstände seine Wohnung verliert. Neben der gemeindeeigenen Wohnung im alten Schulhaus hat die Verwaltung dafür Gebäude an der Magenaustraße, Hinteren Straße, Richard-Wagner-Straße und Kronenstraße angemietet.
In der Sitzung des Gemeinderates legte die Verwaltung jetzt eine Neuberechnung der Kosten pro Wohnplatz vor. Während man bisher 250 Euro monatlich veranschlagt hatte, liegen die Kosten inzwischen bei 313 Euro. Damit dieses Geld vom Landkreis erstattet wird, war neben der Anpassung der Benutzungsgebühren auch eine Änderung der Satzung notwendig, die einstimmig beschlossen wurde.
Insgesamt belaufen sich die jährlichen Kosten für Mieten, Verbrauchs- und Unterhaltskosten sowie Ausstattung auf rund 154.000 Euro.
Notfalls werden Personen auch umquartiert
Gemeinderat Martin Brandstätter fragte nach, ob das Geld nur erstattet werde, wenn die Wohnplätze tatsächlich belegt seien. Dies bestätigte Bürgermeister Jürgen Mailänder, der deutlich machte, dass darin oftmals auch das Problem für die Verwaltung liege. Um Kosten zu sparen, werde immer versucht, die Personen so zu verteilen, dass ein Haus voll belegt sei. Notfalls quartiere man dafür auch um. Leider passiere es aber immer wieder, dass Menschen die Unterkunft verlassen und keiner wisse, wo sie sind und ob sie wieder zurückkommen.
Auf der anderen Seite sei es aber wichtig, den Vermietern eine gewisse Sicherheit zu garantieren. Sonst könne es schnell passieren, dass eine Unterkunft anderweitig vermietet werde und der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung stehe. Man sei deshalb bemüht, Kompromisse zu finden.