Ladendiebstahl

11-fach vorbestraft: Wieso das Amtsgericht Heidenheim einen 55-Jährigen erneut verurteilt hat

Ein 55-Jähriger wurde wegen Diebstahl und Körperverletzung verurteilt. Zehn Monate Freiheitsstrafe gab es für den Täter, der bereits in Haft sitzt.

Am vergangenen Montag, 27. Januar, fand vor dem Amtsgericht Heidenheim die Verhandlung gegen einen 55-Jährigen aus dem Ostalbkreis statt. Die ursprüngliche Anklage lautete auf räuberischen Diebstahl, wurde jedoch im Laufe der Verhandlung auf Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung angepasst.

Die Vorwürfe

Laut der Anklageschrift soll der Angeklagte am 15. April 2024 in einem Netto-Markt in Königsbronn Lebensmittel im Wert von etwa 80 Euro entwendet haben. Als ihn eine Verkäuferin darauf ansprach, soll er sie mit dem Ellenbogen ins Gesicht geschlagen haben. Dieser Vorfall war der Kernpunkt der Verhandlung. Ein weiterer Diebstahl fand am 28. Mai 2024 in einer Woolworth-Filiale in Schwäbisch Gmünd statt, bei dem der 55-Jährige Getränke im Wert von etwa 30 Euro entwendete.

Der Angeklagte, der vor Gericht beide Diebstähle zugab, bestritt jedoch vehement, die Verkäuferin geschlagen zu haben. „Das stimmt auf keinen Fall, ich habe noch nie jemanden geschlagen“, erklärte er.

Die betroffene Verkäuferin schilderte, dass sie den Angeklagten zunächst am Ladenausgang aufgehalten und am Korb festgehalten habe, bis weitere Kunden zu Hilfe eilten. Dabei sei es zu einer kurzen Rangelei gekommen, bei der sie einen Schlag ins Gesicht erhalten habe. Sie sprach von kurzfristigen Schmerzen und erklärte, sie habe „Sternchen gesehen“. Nach dem Vorfall sei sie direkt nach Hause gegangen.

Die Filialleiterin, welche ebenfalls als Zeugin geladen war, bestätigte, dass der Beschuldigte bereits zuvor durch Diebstähle aufgefallen war. Sie habe den Schlag gesehen und Strafantrag gestellt. Ein weiterer Zeuge, der zufällig vorbeifuhr, beschrieb den Angeklagten jedoch als kooperativ und ruhig.

Persönliche Hintergründe des Angeklagten

Der Beschuldigte hat im Verlauf seiner Karriere zwei Berufe erlernt, hat jedoch seit mehreren Jahren keine feste Anstellung mehr. Er lebt verschuldet, leidet unter einer chronischen Krankheit und ist mehrfach vorbestraft. Seit 2018 wurde er elfmal wegen Diebstahls verurteilt. Nach der Tat im Netto-Markt folgten weitere Diebstähle, zuletzt im Oktober 2024.

Der Angeklagte erklärte, dass er aus finanzieller Not gehandelt habe. Er habe als Bürgergeldempfänger nicht genügend Geld zur Verfügung gehabt.

Die Staatsanwältin forderte für den ersten Fall sechs Monate und für den zweiten Fall drei Monate Freiheitsstrafe. Sie argumentierte, die Körperverletzung sei vorsätzlich erfolgt. Der Verteidiger plädierte auf etwas mildere Strafen und verwies auf den fehlenden Vorsatz hinsichtlich der Körperverletzung.

Das Gericht verurteilte den Wiederholungstäter zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zusammen mit einer bestehenden Strafe aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht Aalen verrechnet wird, welche er momentan bereits verbüßt. Strafmildernd wurden sein Geständnis und die vergleichsweise geringen Schadensbeträge berücksichtigt. Strafverschärfend wirkten jedoch seine umfangreiche Vorstrafenliste und die Tatsache, dass er unmittelbar nach vorheriger Haftentlassung erneut straffällig wurde.

Richter Feil betonte in seiner Urteilsbegründung: „Eigentlich sollte man aus solchen Erfahrungen lernen.“ Sollte es erneut zu Straftaten kommen, drohe dem Angeklagten eine langfristigere Haftstrafe. Abschließend appellierte er an den Angeklagten, sein Leben in den Griff zu bekommen. „Entscheidend ist, was danach passiert“, erklärte er.

Jetzt einfach weiterlesen
Jetzt einfach weiterlesen mit HZ
- Alle HZ+ Artikel lesen und hören
- Exklusive Bilder und Videos aus der Region
- Volle Flexibilität: monatlich kündbar