Kommentar von Carolin Wöhrle

Ein Ältestenrat für Königsbronn: Es ist der falsche Zeitpunkt

Brauchen die Königsbronner wirklich einen Ältestenrat? Und wenn ja: Wie soll dieser besetzt sein? Beide Fragen hätten nicht so kurz vor der Kommunalwahl beantwortet werden dürfen, findet Redakteurin Carolin Wöhrle in ihrem Kommentar.

Der Königsbronner Gemeinderat hat nun also den Weg freigemacht für einen Ältestenrat. Klingt altmodisch? Ist es auch irgendwie. Mittlerweile kommen zumindest die meisten kleineren Kommunen auch bestens ohne zurecht. Auch ein Großteil der Bürgermeister kann heutzutage ganz gut auf ein zusätzliches, nicht öffentlich tagendes und zur Verschwiegenheit verpflichtetes Gremium verzichten. 

Nun soll es eben so sein, dass der Königsbronner Gemeinderat ein solches offenkundig wieder braucht oder zumindest mehrheitlich haben will. Aber muss das dann wirklich noch so kurz vor der Kommunalwahl sein? Nein, muss es nicht. Und sollte es auch nicht.

Natürlich trifft der Gemeinderat immer Entscheidungen, mit denen auch das neu gewählte Gremium irgendwann leben und umgehen muss. Hier geht es aber nicht um zeitkritische Vergaben von Bauleistungen oder um den Beschluss von Gebührenerhöhungen, der nicht aufgeschoben werden kann. Es geht um die Einrichtung eines neuen, zusätzlichen Gremiums und um dessen künftige personelle Besetzung. Es geht also explizit um die Veränderung der Struktur des Gemeindeparlaments.

Nein, der Ältestenrat ist offiziell kein Ausschuss des Gemeinderats. Aber er setzt sich nun einmal aus dessen Mitgliedern zusammen. Es gibt keinen guten Grund, warum man damit nicht hätte warten können, bis das neu gewählte Gremium in ein paar Wochen feststeht. Und schlimmer noch: Es impliziert – egal, ob gewollt oder ungewollt – eine gewisse Erwartungshaltung der amtierenden Gemeinderäte. Warum warten, wenn die meisten hier am Tisch doch ohnehin wiedergewählt werden?

Als im März 2023 mal wieder die leidige Frage nach einer möglichen Abschaffung der unechten Teilortswahl aufkam, wollte man in Königsbronn mehr als ein Jahr (!) vor der Kommunalwahl nichts überstürzen: Diese Entscheidung sollte dem neu gewählten Gemeinderat überlassen werden. Eine solche Geduld hätte das amtierende Gremium auch beim Thema Ältestenrat aufbringen können. Es hätte ihnen jedenfalls gut zu Gesicht gestanden.

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