Festlegung des Hebesatzes

Grundsteuer führt zu Diskussion im Königsbronner Gemeinderat

Die Neufestlegung des Grundsteuer-Hebesatzes wird längst nicht von allen Königsbronner Gemeinderäten mitgetragen. Was die Kritikpunkte sind.

Landauf, landab beschäftigt man sich in den Gemeinderäten derzeit mit der Grundsteuer. In jeder Kommune müssen die Hebesätze neu festgelegt werden, weil die Steuer neu berechnet werden muss. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die über Jahrzehnte gepflegte Grundsteuerbemessung als verfassungswidrig erachtete. Auch der Königsbronner Gemeinderat setzte sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Neufestlegung des Hebesatzes auseinander.

Wie der stellvertretende Kämmerer Matthias Bölstler dem Gremium erläuterte, muss die Veränderung bei der Grundsteuer aufkommensneutral sein. Das bedeute, dass die Kommune in Summe nicht mehr und nicht weniger einnehmen dürfe: „Das ist keine heimliche Bereicherung für die Gemeinde.“ Für die einzelnen Grundeigentümer jedoch könne es durchaus Veränderungen geben.

Beide Hebesätze bei 360 Prozent

Bölstler unterbreitete dem Gemeinderat den von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlag, den Hebesatz für die Grundsteuer A (forst- und landwirtschaftliche Grundstücke) mit 360 Prozent festzulegen, bei der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke ebenfalls mit 360 Prozent. Im aktuellen Jahr liegen die Einnahmen aus der Grundsteuer A bei rund 40.400 Euro, bei der Grundsteuer B bei etwas mehr als einer Million Euro. Daran, so Bölstler, werde und dürfe sich auch mit dem neuen Hebesatz nichts ändern.

Kritik von der CDU

So ganz auf Gegenliebe stieß der Vorschlag der Verwaltung im Gremium jedoch nicht. Zwar erklärte Oliver Grüll (SPD), stolz darauf zu sein, dass sich der Gemeinderat in der Vergangenheit nicht habe verwirren lassen und die Grundsteuer stabil hielt, doch der Vorsitzende der Fraktion Bürgerliche Liste/CDU, Dr. Dietrich Kölsch, wollte dem Vorschlag keinesfalls zustimmen: „Solch einen Schwachsinn habe ich selten gesehen. Ältere Menschen, die ein kleines Häuschen auf einem großen Grundstück haben, können sich die Grundsteuer dann nicht mehr leisten.“ Die Neuregelung für die Grundsteuererhebung in Baden-Württemberg „will ökologischer sein als der Papst. Das ist alles ideologisiert, man will nur, dass die Grundstücke kleiner werden und somit weniger Landverbrauch entsteht. Diese Kosten sind den Bürgern einfach nicht zuzumuten“, so Kölsch, und weiter: „Einen solchen Unsinn werden wir auf keinen Fall akzeptieren.“ Dieser Ansicht schloss sich auch sein Fraktionskollege Hermann-Josef Boch an: „Die Mehrzahl der Grundstücksbesitzer dürfte unter der höheren Steuerbelastung zu leiden haben.“

Dem jedoch widersprach Bölstler. Beispielrechnungen der Kämmerei hätten ergeben, dass ein Großteil der Grundeigentümer weniger bezahlen müsse als bisher. Teurer werde es allerdings beispielsweise für die Eigentümer großer Grundstücke mit mehr als 1300 Quadratmetern und einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Mehr bezahlen müssten auch viele Eigentümer von unbebauten Grundstücken.

Letzten Endes beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B bei 360 Prozent anzusetzen. Was das für den einzelnen Grundstückseigentümer bedeutet, zeigt sich, wenn die Steuerbescheide verschickt werden.

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