Um dem Verkehrs- und Parkchaos am Itzelberger See begegnen zu können, hatte der Königsbronner Gemeinderat im März 2023 beschlossen, die Uferstraße zwischen Kindergarten und Itzelberger Straße zum Geh- und Radweg zu machen. Ausnahmen hätten nur für die Anwohner, den Lieferverkehr, die Müllabfuhr und für Menschen mit Behinderung gegolten. Ein Jahr später dann die Rolle rückwärts: Anstatt einen Geh- und Radweg auszuweisen, will die Gemeinde dem Problem jetzt mit versenkbaren Pollern Herr werden – zumal das bestehende Durchfahrtsverbot ab der Minigolfanlage ohnehin oft ignoriert wird und die Ufer- bzw. Itzelberger Straße gerne als Schleichweg nach und von Königsbronn genutzt wird. Zwölf Gemeinderäte sprachen sich also Anfang März gegen den Rad- und Fußweg aus, nur sieben wollten dabei bleiben. Damit hätte die Sache erledigt sein können. Sie war es aber nicht.
Zwei Gemeinderäte waren befangen
Denn wie sich nun herausstellte, war der Beschluss des Gremiums rechtswidrig: Bürgermeister Jörg Weiler gab das in der jüngsten Sitzung bekannt. Das Problem: Es haben zwei Mitglieder des Gremiums mit abgestimmt, die eigentlich befangen gewesen wären, weil sie Anwohner der Itzelberger Straße in Königsbronn sind, in die die Uferstraße übergeht und die vom Durchfahrtsverbot betroffen ist. Dabei hatte einer der beiden in besagter Sitzung explizit bei der Verwaltung nachgefragt, ob er sich als befangen erklären müsse. Das wurde in jener Sitzung verneint – und da lag die Verwaltung falsch.
Die Folge: Der Beschluss über die Widmung oder Nicht-Widmung eines Geh- und Radweges muss in der nächsten Sitzung am 18. April erneut gefasst werden. Das Thema ist derweil nicht unumstritten: Nicht nur einige Gemeinderäte, sondern auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub hatte sich dafür ausgesprochen, an der Idee eines Geh- und Radwegs festzuhalten.
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