„Wird das Wasserkraut im Itzelberger See geschnitten, bevor man darauf über den See laufen kann?“, wollte ein Gemeinderat in der jüngsten Sitzung wissen. Zuständig dafür ist aber nicht die Königsbronner Verwaltung oder das Landratsamt, sondern die höhere Wasserbehörde. Auf Nachfrage der HZ antwortet das Regierungspräsidium Stuttgart: Das Wasserkraut wird nicht entfernt. Begründung: „Aus gewässerökologischer und wasserwirtschaftlicher Sicht ist der Wasserkrautwuchs auf dem See zu begrüßen und wird vom Landesbetrieb weiter beobachtet“, so Pressereferentin Lea Gruber. „Eine Mahd des Wasserkrautes und damit ein Eingriff in einen natürlichen Prozess ist nicht notwendig. Erfahrungsgemäß wird sich das Kraut in nächster Zeit umlegen, ein Teil davon wird sich auch aus der Sohle lösen und mit der Strömung abgeschwemmt werden.“
Die Brenz ist wegen Hochwasserschutzes ein anderer Fall
Warum wird das Kraut, wenn es gewässerökologisch wertvoll ist, dann jährlich aus Teilen der Brenz entfernt? „Das Wasserkraut stellt sowohl in der Brenz als auch im Itzelberger See einen natürlichen und standortgerechten Bewuchs dar“, so Lea Gruber. Der Bewuchs zeige, dass die Gewässerökologie in Ordnung ist. „In der Brenz verringert das Wasserkraut den für den Hochwasserabfluss notwendigen Abflussquerschnitt, sodass der Brenzwasserspiegel in einigen Gewässerabschnitten deutlich ansteigt. Um das abzumindern und zu verhindern, dass die Brenz bei Hochwasser schnell über die Ufer tritt, werden bestimmte Bereiche der Brenz regelmäßig gemäht.“ Aus ökologischen Gründen gelte beim Mähen aber der Grundsatz: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.