Großes Neubaugebiet

Warum es mitten in Zang noch ein riesiges unbebautes Areal gibt

Im Königsbronner Teilort Zang könnte ein großes Neubaugebiet entstehen. Welche Hürden es bis dahin noch zu nehmen gilt.

Manchmal dauern die Dinge länger, als man es sich wünscht. Diese Erfahrung machen auch der Königsbronner Gemeinderat und Bürgermeister Jörg Weiler. Denn im Bemühen, neue Baugebiete auszuweisen, um Bauplätze zu schaffen und damit die Einwohnerzahl der Gemeinde zu erhöhen, geht es nur äußerst zäh voran. Und das, obwohl es mitten im Teilort Zang ein riesiges unbebautes Gelände gibt, das prädestiniert wäre, bebaut zu werden. Allein die Fläche, die man sich als Baugebiet vorstellen kann, umfasst rund 38.000 Quadratmeter.

Bis zu 100 Bauplätze könnten Weiler zufolge auf dem als Wiese genutzten Areal zwischen der Uhland- und der Königsbronner Straße entstehen. Schon sehr lange gibt es die Idee, hier ein großes Neubaugebiet auszuweisen, doch noch ist es nicht so weit. Obwohl über die Jahre hinweg im Haushalt Mittel für den Erwerb von Grundstücken eingestellt waren, konnten diese nicht abgerufen werden. Im aktuellen Haushalt fürs Jahr 2025 steht kein Geld für den Grundstückskauf in diesem Areal zur Verfügung.

„Das Problem ist, dass die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern nur schleppend vorangehen“, erklärt Weiler die Tatsache, dass die Planungen seit Jahren stillstehen. Zwar habe die Gemeinde im Laufe der Zeit immer wieder Grundstücke erwerben können, doch aktuell gehöre ihr nur etwa die Hälfte der benötigten Fläche. Die Eigentumsverhältnisse seien schwierig, die Fläche gleiche einem Flickenteppich. Das erschwere auch die Planungen für die Erschließung des künftigen Baugebiets, so der Bürgermeister. Trotzdem: „Die Gemeinde hat ausreichend Flächen in ihrem Eigentum, um ein Baugebiet zu entwickeln“, so Weiler.

Infrastruktur muss geschaffen werden

„Bei einem Neubaugebiet dieser Größe ist es auch wichtig, sich über die Infrastruktur Gedanken zu machen, etwa über einen Kinderspielplatz oder einen Kindergarten“, sagt der Leiter des Bauverwaltungsamts, Dietmar Komposch. In die Überlegungen, so Weiler, sei zudem eingeflossen, ein großes Grundstück nördlich des Zanger Weihers zu kaufen und mitzuentwickeln. Doch diese Option bestehe nicht mehr.

Ich gehe davon aus, dass wir in der zweiten Jahreshälfte 2025 den Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat fassen können.

Jörg Weiler, Bürgermeister

Das bedeutet jedoch nicht, dass in Sachen Neubaugebiet völliger Stillstand herrscht. Zwar steht angesichts der aktuellen Haushaltslage Königsbronns für dieses Jahr kein Geld für den Kauf von Grundstücken zur Verfügung, doch sind Planungskosten für das Neubaugebiet vorgesehen. Das bedeutet, dass die Vorbereitungen für einen Bebauungsplan in diesem Jahr angegangen werden sollen. „Ich gehe davon aus, dass wir in der zweiten Jahreshälfte 2025 den Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat fassen können“, so Bürgermeister Weiler. Vorher soll ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Konzepts für die Erschließung und Bebauung beauftragt werden. Liegt dieser Entwurf für einen Bebauungsplan vor, kann das Verfahren beginnen - sofern der Gemeinderat zustimmt.

Um einen Bebauungsplan zu erstellen, sind auch zahlreiche Gutachten und mehrere Verfahrensschritte notwendig. „Voruntersuchungen im Bereich Naturschutz sind bereits gelaufen“, betont Weiler. Doch ungeachtet dessen müssen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Starkregen-Gefahrenkarte, die Infrastruktur und die verkehrliche Anbindung berücksichtigt werden. Im Flächennutzungsplan, der dem Bebauungsplan zugrunde liegt, ist das Areal als Wohnerwartungsfläche ausgewiesen. Da all diese Verfahren jede Menge Zeit kosten, geht Weiler davon aus, dass frühestens im kommenden Jahr mit der Erschließung begonnen werden kann. Entsprechende Mittel sollen dann im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt werden.

Art der Bebauung ist offen

Welche Art Gebäude in dem künftigen Baugebiet erstellt werden dürfen, ist noch völlig offen. Sicherlich wird es Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser geben, möglicherweise auch für Reihen- und Mehrfamilienhäuser. All das wir erst im Bebauungsplan festgelegt.

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