Wohnquartier „Brenzquell-Höfe“

Wie die neue Ortsmitte in Königsbronn bebaut werden soll

In Königsbronn soll ein neues Wohnquartier entstehen. Was der Bebauungsplan für die „Brenzquell-Höfe“ vorsieht.

Lange haben sie gedauert, die Diskussionen darüber, wie das Areal gegenüber des früheren Gasthauses Rössle in Königsbonn ausgewiesen werden soll. Jetzt haben sich Landratsamt und Gemeinde darauf verständigt, dass die „Brenzquell-Höfe“, in denen mehrere Gebäude mit zahlreichen Wohneinheiten entstehen sollen, ein „urbanes Mischgebiet“ wird – das erste seiner Art im Landkreis. Damit ist auch der Weg frei für die Aufstellung des Bebauungsplanes, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag auf den Weg gebracht hat.

Verantwortlich für das Planwerk ist Helmut Kolb vom Büro Kolb Ingenieure. Er erläuterte den Mitgliedern des Gemeinderats, was auf dem rund 4000 Quadratmeter großen Areal geplant ist, wenn einige der an der Brenzquellstraße liegenden Gebäude und das Musikerheim erst abgerissen sind.

Gebäude werden rund 14 Meter hoch

Insgesamt sollen auf dem Areal etliche neue Gebäude gebaut werden. In ihnen können in erster Linie Wohnungen, aber auch Büroräume sowie Räumlichkeiten für Dienstleister und Gastronomie entstehen. Für den Bebauungsplan wurde das komplette Areal in sechs Baufelder aufgeteilt, für die jeweils teils unterschiedliche Vorschriften gemacht werden. Entlang der Brenzquellstraße, so erläuterte Kolb, sind Gebäude mit Satteldächern vorgesehen, im hinteren Teil des Geländes hin zum Leerausbach werden Flachdächer vorgeschrieben. An einem weiteren Gebäude an der Stirnseite in Richtung Norden sind beide Dachvarianten möglich. Die Gebäude entlang der Brenzquellstraße könnten eher länglich werden, die im hinteren Bereich sind als Punkthäuser vorgesehen. Eines ist in allen Baufeldern gleich: Die Gebäude dürfen lediglich über drei Vollgeschosse verfügen. Damit sich die Neubauten in die Umgebung einfügen, ist auch die Gesamthöhe der einzelnen Gebäude vorgeschrieben, die bei rund 14 Metern liegt. Alles in allem orientiert die sich an benachbarten Gebäuden, wie beispielsweise dem „Rössle“.

Wie viele Gebäude auf dem Gelände tatsächlich entstehen, ist der Planung des Bauherren überlassen. Im Entwurf des Investors Godel Bau aus Stuttgart, der beim Gemeinderat Ende 2021 auf große Zustimmung stieß, sind insgesamt neun Gebäude vorgesehen. Das Unternehmen war auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans involviert und plant, das gesamte Areal zu entwickeln. Vier längliche Häuser sind in dem Entwurf entlang der Brenzquellstraße vorgesehen, im inneren Bereich sieht der Plan fünf Punkthäuser vor.

Eine besondere Rolle spielen Kolb zufolge die Sichtbeziehungen in Richtung Klosterkirche, aber auch die Freilegung des Leerausbaches, der hier noch kanalisiert fließt. Auch schreibt der Bebauungsplan verschiedene Grünflächen und größere Bäume auf dem Gelände zwischen den Gebäuden vor. „Wir haben hier zwar eine sehr hohe Siedlungsdichte und das ist auch so gewollt. Trotzdem soll Platz für Grünraum bleiben“, erklärte Kolb.

Zustimmung aus dem Gemeinderat

Aufseiten des Gemeinderats stieß der Planentwurf auf große Zustimmung. „Das ist ein zeitgemäßer Bebauungsplan, der alles berücksichtigt, was wichtig ist. Und wir können stolz sein, dass wir das erste urbane Mischgebiet im Landkreis haben“, sagte Michael Bruch (UWB). Auf die Frage von Dr. Martin Völcker (Grüne) nach der Klimaneutralität erklärte ein Planer des Investors, dass man versuche, so wenige fossile Brennstoffe wie möglich zu verwenden: „Wir prüfen derzeit unterschiedliche Möglichkeiten, aber natürlich muss am Ende alles auch wirtschaftlich sein.“

Da das Gebiet innerhalb bebauter Umgebung liegt, kann hier das Vereinfachte Verfahren gewählt werden, das deutlich schneller geht. Nachdem der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, wird der Bebauungsplan nun vier Wochen lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger, aber auch Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Diese werden dann geprüft und gegebenenfalls in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Eine zweite Auslegung gibt es im Vereinfachten Verfahren nicht. Läuft alles rund, könnte der Gemeinderat noch in diesem Jahr den Bebauungsplan beschließen, im Anschluss kann der Investor einen Bauantrag stellen.

Das Vereinfachte Verfahren

Für den Bebauungsplan in Königsbronn wird das Vereinfachte Verfahren angewendet. Das bedeutet, dass etwa auf einen Umweltbericht verzichtet werden kann, weil das Areal ohnehin in einem bebauten Umfeld liegt. Außerdem ist keine zweite Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Dadurch kann das Bebauungsplanverfahren erheblich beschleunigt werden.

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