Leerstehendes Haus

Wo die Königsbronner Jugend einen neuen Treffpunkt finden soll

Der Königsbronner Gemeinderat hat einem neuen Jugendzentrum in der Gemeinde zugestimmt. Wo das entstehen soll und was die Vorteile sind.

Seit Jahren, eigentlich Jahrzehnten, mangelt es in Königbronn an einem richtigen Jugendzentrum. Doch das wird sich nun ändern. Zwar war vor etlichen Jahren bei der Georg-Elser-Schule ein Container aufgebaut worden, der als Treff für junge Menschen fungieren soll, doch optimal waren diese Räumlichkeiten nie. Viel zu beengt, um hier richtige Jugendarbeit anbieten zu können, eine wenig heimelige Atmosphäre und ein nicht unbedingt einladendes Umfeld prägten die Situation. Und dennoch: Dass Bedarf an einem Ort besteht, an dem sich junge Menschen treffen können, zeigte sich daran, dass der Jugendtreff gut frequentiert ist – in erster Linie von Kindern.

Die Suche nach einem besseren, geeigneteren Ort für ein Jugendzentrum währt schon eine Weile. Im April vergangenen Jahres erteilte der Königsbronner Gemeinderat einem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort eine Absage: Das Lange Haus hielt die Mehrheit des Gremiums aufgrund seiner Lage und des Umfelds für nicht geeignet.

Leerstehendes Wohnhaus bietet sich an

Ganz anders sieht es mit dem neuen Vorschlag aus, der dem Gemeinderat präsentiert wurde. Das Gebäude Aalener Straße 17, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet und leer steht, wird vom Gremium als neues Domizil für ein Jugendzentrum für sehr geeignet befunden. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Rewe-Marktes, ist von der B19 jedoch zurückversetzt. In Richtung der Bahnlinie verfügt das Grundstück über einen großen Garten. Bisher wurde das Gebäude als Wohnhaus genutzt, steht mittlerweile jedoch leer.

Die stellvertretende Hauptamtsleiterin Kirstin Bosch erläuterte dem Gremium, dass das Gebäude für ein Jugendzentrum perfekt geeignet wäre: „Um es nutzen zu können, sind nur wenige Arbeiten notwendig, die der Bauhof übernehmen könnte.“ Der große Garten biete den Vorteil, dass er auch für Aktivitäten genutzt werden könne. Alles in allem befinde sich das Haus in einem guten Zustand. Es sei angedacht, nur das Erdgeschoss als neues Jugendzentrum zu nutzen. Bosch sagte auch, dass der derzeit als Jugendtreff dienende Container für die Anforderungen viel zu klein sei, es sei schon mehrfach vorgekommen, dass Jugendliche wieder gegangen sind, weil kein Platz mehr war. Auch von den Sozialarbeitern der Caritas, die den Treff betreuen, habe es diesbezüglich immer wieder Kritik gegeben. Die Sozialarbeiter, so die stellvertretende Hauptamtsleiterin, hätten auch vorgeschlagen, das neue Domizil gemeinsam mit den jugendlichen Gästen zu streichen und ihren Vorstellungen gerecht zu gestalten.

Etwas Besseres kann uns nicht passieren

Michael Bruch, UWB-Gemeinderat

„Etwas Besseres kann uns nicht passieren, als ein eigenes Gebäude so sinnvoll zu nutzen“, sagte Michael Bruch (UWB). Sowohl das Gebäude als auch der dazugehörige Garten und die Lage seien ideal für ein Jugendzentrum. Das sieht auch Engelbert Frey (SPD) so: „Der Standort hat alles, was ein Juze erfordert. Und ein Jugendtreff muss nicht bei der Schule sein, sollte er vielleicht auch gar nicht.“ Bürgermeister Jörg Weiler betonte, dass durch den Standort Konfliktpotenzial aufgrund einer möglichen Lärmbelästigung mit Nachbarn nahezu ausgeschlossen sei und die UWB-Fraktionsvorsitzende Antje Horrer lobte die Idee, dass die Jugendlichen die Räumlichkeiten selbst gestalten können. Von Seiten der CDU kam ebenfalls volle Zustimmung: „Endlich haben wir einen Platz gefunden, und keiner kann sich dran stören“, so Fraktionschef Dr. Dietrich Kölsch.

Betreuung durch die Caritas

Der Jugendtreff-Container bei der Königsbronner Georg-Elser-Schule ist nach einem halben Jahr der Schließung im Januar wieder eröffnet worden. Grund für die Schließung waren personelle Engpässe. Betreut werden die Jugendlichen von Mitarbeitern der Caritas, die von der Gemeinde damit beauftragt wurde. Die beiden Sozialarbeiter besetzen gemeinsam eine 60-Prozent-Stelle.

Bevor das Jugendzentrum im neuen Domizil in Betrieb gehen kann, ist ein baurechtliches Verfahren notwendig, weil das Gebäude bisher als Wohnhaus genutzt wurde. Eine entsprechende Nutzungsänderung wurde beim Landratsamt beantragt.

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