Die Neubebauung des Brenzquell-Areals in Königsbronn verzögert sich weiter. Der Baubeginn für das neue Wohnquartier in der Ortsmitte scheint noch in weiter Ferne. Bisher wurde auch ein entsprechendes und für die Neubebauung notwendiges Bebauungsplanverfahren noch nicht angestoßen.
Eigentlich hätte dieses Verfahren schon längst laufen sollen, wäre es nach der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2021 gegangen, wäre es bereits abgeschlossen. Damals nämlich waren Gemeindeverwaltung und Gemeinderat davon ausgegangen, dass Anfang 2023 die Baufahrzeuge auf dem Gelände an der Brenz anrücken. Doch außer dem Abriss von einigen Garagen im hinteren Bereich des Areals ist bisher nichts geschehen.
Umplanungen wegen der Fledermäuse
Zunächst hatte es Verzögerungen bei naturschutzrechtlichen Untersuchungen gegeben, doch sind diese nun längst abgeschlossen. In der Folge mussten einige der Gebäude in den Planungen etwas versetzt werden, um Korridore für Fledermäuse zu schaffen. Insofern sind diese Probleme bereits seit Längerem beseitigt. Deshalb hieß es im vergangenen Sommer von Seiten der Gemeindeverwaltung, dass der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren im Herbst 2023 in den Gemeinderat gebracht werden soll. Geschehen ist dies bisher nicht.
Das liegt wohl daran, dass es noch Abstimmungsbedarf mit dem Landratsamt gibt. Bevor das Verfahren begonnen werden kann, müssen nämlich noch der Gebietscharakter und der Geltungsbereich festgelegt werden. Die Frage, ob es sich bei dem Gelände, das der Bebauungsplan umfasst, um ein urbanes Gebiet oder um ein Wohngebiet handeln soll, war schon im Sommer 2023 zwischen den Behörden diskutiert worden – und anscheinend gibt es auch nach mehr als einem halben Jahr noch keine Lösung.
Verfahrensstart vor dem Sommer
Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung können im Verfahren erst Schritte erfolgen, wenn der Gebietscharakter festgelegt ist. Wann das genau sein wird, ist wohl offen, jedoch „spätestens vor dem Sommer“. Doch wie lange wird es dann noch dauern, bis mit der Neubebauung tatsächlich begonnen werden kann? „Ab Aufstellungsbeschluss, wenn alles rund läuft, dauert das Bebauungsplanverfahren regulär acht Monate“, heißt es auf Nachfrage. Die Gemeinde befinde sich jedoch in enger Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde, um, wenn möglich, das Verfahren zu beschleunigen.
Ganz ungeachtet dessen könnte ja bereits mit dem Abbruch der ersten Gebäude begonnen werden, die der Neubebauung weichen müssen. Von der Gemeindeverwaltung heißt es, dass die Abbrucharbeiten ausgeschrieben werden und bis Herbst ausgeführt werden sollen. Was das auch fürs Musikerheim bedeutet, das auf dem künftigen „Brenzquell-Höfe“-Areal liegt, ist noch offen. Bislang jedenfalls wurde für die künftige Unterbringung des Musikvereins zumindest offiziell noch keine Lösung gefunden. Vor einer Neubebauung des Geländes sind auch noch zumindest auf einer Teilfläche archäologische Ausgrabungen notwendig. Das Areal, auf dem bisher Garagen standen, gehört zum Umfassungsareal des früheren Klosters, deshalb könnten noch wissenschaftlich interessante Spuren im Boden zu finden sein.
Nachdem also derzeit noch nicht absehbar ist, wann die Abstimmung zwischen Gemeindeverwaltung und Landratsamt abgeschlossen sein wird, kann wohl kaum von einem Baubeginn auf dem rund 4000 Quadratmeter großen Areal noch in diesem Jahr ausgegangen werden. Immerhin scheint man bei der Gemeinde zuversichtlich, dass das Areal noch 2024 an den Investor verkauft werden kann: Im Haushalt sind Einnahmen in Höhe von 1,35 Millionen Euro vorgesehen. Verantwortlich für die Bebauung ist das Stuttgarter Unternehmen Godel-Bau. Für diesen Bauträger hatte sich der Gemeinderat im November 2021 entschieden.
Die Planungen sehen entlang der Brenzquellstraße drei oder vier Mehrfamilienhäuser mit Satteldach vor. Im hinteren Teil des Areals sind dann fünf dreigeschossige Punkthäuser mit Flachdächern geplant. Jeweils sieben bis acht Wohnungen unterschiedlicher Größe sollen darin untergebracht werden. In den Gebäuden an der Straße sind jeweils zehn bis 14 Wohnungen vorgesehen, sodass auf dem Areal insgesamt zwischen 60 und 70 neue Wohneinheiten entstehen.
Urbane Gebiete
Noch laufen Abstimmungen, ob die „Brenzquell-Höfe“ als urbanes Gebiet oder als Wohngebiet ausgewiesen werden. In einem Wohngebiet gelten strengere Lärm-Richtwerte als in einem urbanen Gebiet.
Das urbane Gebiet ist nach der Baunutzungsverordnung geeignet für Wohnen sowie zur Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Aufgrund der geänderten Anforderungen an innerörtliche Gebiete wurde diese Gebietskategorie im Jahr 2017 eingeführt. Sinn und Zweck ist es, eine höhere bauliche Dichte und eine andere Nutzungsmischung zu ermöglichen, als dies mit den bisherigen Kategorien z. B. Wohngebiet oder Mischgebiet möglich war.