13 neue Bauplätze an der Kapellensteige in Oberkochen
Mit diesem Spatenstich wird nun die letzte innerstädtische Fläche erschlossen“, sagte Bürgermeister Peter Traub vor Ort an der Kapellensteige. Bis Jahresende soll am nordwestlichen Rand der Stadt, unterhalb des Wohngebiets „Weingarten“, die Firma Haag-Bau die Erschließungsarbeiten in dem gleichnamigen Neubaugebiet erledigt haben. „Im Frühjahr können dann die künftigen Eigentümer der 13 Grundstücke mit den Planungen beginnen, im Sommer dann auch mit dem Bau ihrer Häuser“, zeigte sich der Bürgermeister zuversichtlich.
13 neue Grundstücke für Wohnbebauung für Oberkochen – auf den freien Markt kommen allerdings lediglich fünf, wie Traub erläuterte. Die Eigentümer der Wiesen hätten ihre Grundstücke nicht für Geld verkaufen wollen, sondern beim aufwendigen Umlegungsverfahren selbst Baugrundstücke erhalten. „Für die fünf freien Grundstücke gibt es 200 Interessenten“, so Traub weiter. Die Kosten, um die Ringstraße sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen herzustellen, bezifferte das Stadtoberhaupt auf 800.000 Euro.
Das Areal und die Details des Oberkochener Neubaugebiets
Das Neubaugebiet ist bei den Oberkochenern als „Schlittenhang“ bekannt. Es liegt nördlich des städtischen Friedhofs. Laut Bebauungsplan ist eine offene Bauweise vorgegeben. Somit werden 13 Einzelhausbauplätze auf den jeweils circa 500 bis 600 Quadratmeter großen Grundstücken entstehen. Kennzeichen der Planung sind Wohnhäuser mit Pult-, Sattel- oder Walmdach. Flachdächer sind keine zugelassen, die Firstrichtung ist nicht vorgegeben. Laut Bebauungsplan sind auch für die Heizungen keine Vorschriften fixiert.
Die Vergabe der Bauplätze soll parallel zur Erschließung bearbeitet werden, so Stadtbaumeister Johannes Thalheimer.
Oberkochens Bürgermeister Traub und das Gerichtsurteil
„Unser Bebauungsplan für dieses Baugebiet wurde auch im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt“, so Traub mit Blick auf das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Aber der Bebauungsplan für die Kapellensteige sei „rechtskräftig und gerichtsfest“, betonte der Schultes. Das Urteil betreffe nur laufende und künftige Bebauungsplanverfahren.