In einem Nutz- und Hausgeflügelbestand mit knapp 20.0000 Tieren im westlichen Landkreis Dillingen ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – die sogenannte Geflügelpest – nachgewiesen worden, wie das Dillinger Landratsamt mitteilt. Der Betrieb sei durch das Veterinäramt vor Ort umgehend gesperrt und die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige Tötung der Tiere des betroffenen Bestands veranlasst worden. Um den Betrieb sollen gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt werden.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, werde in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgten auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst werde, so das Landratsamt Dillingen.
Ansteckung des Menschen bislang nicht bekannt
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland sei bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen beziehungsweise tote Wildvögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Feststellungen beziehungsweise Funde dem Dillinger Veterinäramt (Tel. 09071.51-350, E-Mail: veterinaer@landratsamt.dillingen.de) melden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.