Stilllegung und Abbau

Letzte Genehmigung zum Rückbau des ehemaligen AKW Gundremmingen erhalten

RWE hat die dritte und damit letzte atomrechtliche Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen erhalten. Was das bedeutet:

RWE hat vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die dritte und damit letzte atomrechtliche Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen erhalten. Wie das Unternehmen mitteilt, liegen damit nun sämtliche Voraussetzungen für das Mitte/Ende der 2030er-Jahre angestrebte Abbauziel, die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung, vor.

Bereits im März 2019 und Mai 2021 waren die Genehmigungen zur Stilllegung und zum Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile der Blöcke B und C erteilt worden. Seitdem wurden nach Angaben von RWE aus den beiden Maschinenhäusern mehrere Tausend Tonnen Material ausgebaut, bearbeitet und größtenteils dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Die jetzt erteilte dritte Genehmigung umfasse den Abbau aller Anlagenteile, die nicht Gegenstand der vorherigen Genehmigungen waren. 

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Sicherheit habe für RWE in Gundremmingen oberste Priorität

„Die Genehmigungserteilung ermöglicht uns die nahtlose Fortsetzung des unverzüglichen Abbaus gemäß geltendem Atomgesetz und ist ein wichtiger Meilenstein bei unserem Rückbauvorhaben“, so Anlagenleiter Dr. Heiko Ringel. Der zügige und sichere Abbau werde mit einer hoch motivierten und fachlich versierten Mannschaft aus eigenem Personal und Partnerfirmen gewährleistet. Alle Arbeiten unterlägen dabei der Überwachung durch die Aufsichtsbehörde, die den Rückbau mit Unterstützung verschiedener, unabhängiger Sachverständiger begleitet und beaufsichtigt. Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hätten bei allen Tätigkeiten höchste Priorität.

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