Nachdem ein Mann am vergangenen Freitag, 26. Januar, in der Ulmer Starbucks-Filiale am Münsterplatz mehrere Menschen als Geiseln genommen hatte, geben Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag, 1. Februar, neue Informationen bekannt.
Dem 44-jährigen deutschen Tatverdächtigen wurde am Mittwoch, 31. Januar, der von der Staatsanwaltschaft Ulm beantragte Haftbefehl durch den zuständigen Haftrichter vom Amtsgericht Ulm eröffnet. Dies erfolgte aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Tatverdächtigen in einem Krankenhaus, denn der Mann war bei der Festnahme durch die Polizei durch Schüsse verletzt worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft berichten, wird der 44-Jährige noch solange im Krankenhaus bleiben, bis sein Gesundheitszustand die Verlegung ins Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg zulässt.
Offenbar schweigt der Tatverdächtige bislang zu den Vorwürfen. Bei dem 44-Jährigen handelt es sich um einen Bundeswehrangehörigen im Krankenstand, so die Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Mann kommt offenbar nicht aus der Region Ulm, sondern aus Nordrhein-Westfalen.
Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Ulm und das Landeskriminalamts Baden-Württemberg zu der Geiselnahme und dem polizeilichen Schusswaffengebrauch dauern an. Dabei geht es auch um die Rekonstruktion des Tatablaufs in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ulm. Weitere Auskünfte können zum jetzigen Stand der Ermittlungen nicht erteilt werden, so Polizei und Staatsanwaltschaft.
Geiselnahme am Ulmer Münsterplatz: Das ist passiert
Am Ulmer Münsterplatz herrschte am Freitagabend, 26. Januar, Ausnahmezustand: Der Tatverdächtige soll mehrere Menschen in einem Lokal als Geiseln genommen haben, wobei er fünf Personen wieder gehen ließ. Als er schließlich mit der verbliebenen Geisel vor das Lokal trat, schossen Einsatzkräfte auf ihn und beendeten so die Geiselnahme. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Waffen, mit denen der Mann seine Opfer bedroht haben soll, um täuschend echt aussehende Soft-Air-Waffen handelte.
Als die Schüsse fielen, habe man davon ausgehen müssen, dass der Mann eine echte Waffe gehabt und eine konkrete Gefahr für die Geisel bestanden habe, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Wegen des Schusswaffengebrauchs durch die Polizei ist auch das baden-württembergische Landeskriminalamt (LKA) in die Ermittlungen involviert.
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