Das Urteil gegen einen 48-Jährigen aus Neresheim ist rechtskräftig. Der des Waffenhandels Beschuldigte ist damit zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Haft verurteilt, von der er zwei Jahre nach einer früheren Verurteilung bereits abgesessen hat. Nachdem der Mann die Strafe bereits unmittelbar im Gerichtssaal angenommen hatte, hat nun auch die Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel verzichtet.
Dem Neresheimer und seiner Ehefrau war Waffenhandel in mehr als einhundert Fällen vorgeworfen worden. Kompliziert wurde das Verfahren dadurch, dass das Ehepaar nicht mit eindeutig schussfähigen Waffen gehandelt, sondern sogenannte Dekoläufe verkauft hatte. Diese konnten nach Ansicht der Anklagebehörde zwar mit den Werkzeugen und Fähigkeiten ambitionierter Heimwerker scharf gemacht werden, die Zweite Große Strafkammer am Landgericht Ellwangen schloss sich dieser Einschätzung jedoch nicht an.
Freispruch für die Ehefrau
Zu weiterer Haft wurde der Mann jedoch verurteilt, weil er trotz eines Waffenbesitzverbots eine erhebliche Anzahl von Waffen besessen hatte, darunter Armbrüste, ein Schwert und eine Machete sowie scharfe Patronen. Die Ehefrau wurde freigesprochen.