Verkehr

Warum sich der Zeitplan für den geplanten Albaufstieg zwischen Unterkochen und Ebnat erneut verzögert

Die Vorplanung für den Albaufstieg zwischen Unterkochen und Ebnat verzögert sich. Das hat auch Auswirkungen auf die weiteren Schritte. Wann nach aktuellem Stand frühestmöglicher Baubeginn sein könnte und welche Varianten diskutiert und geprüft werden.

Vor Kurzem wurde klar, dass die Entscheidung zum Albaufstieg später fällt als gedacht. Das hat Auswirkungen auf den weiteren Zeitplan. Im Moment prüft das Regierungspräsidium (RP) in Stuttgart drei mögliche Varianten. In der Behörde werden sie Variante A, B und C genannt.

Variante A – Ausbau der Ebnater Steige

Variante A ist die Bestandstraße. Eine Entscheidung dafür wäre gleichbedeutend mit dem Ausbau der Ebnater Steige. Viele Menschen in Unterkochen sind strikt dagegen. Denn die Ebnater Steige verläuft mitten durch den Ort. Viele Autos und Lastwagen rollen täglich darüber. Stattdessen wünschen sich viele eine Variante, die Unterkochen vom Verkehr entlastet.

Variante B – eine ortsnahe Umfahrung von Unterkochen

Variante B ist eine ortsnahe Umfahrung von Unterkochen. Sie ähnelt der Variante 19.1 aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren zum Albaufstieg. Jeder konnte im Bürgerbeteiligungsverfahren Vorschläge machen. Über 100 verschiedene Varianten wurden geprüft. Die Variante B beziehungsweise die Variante 19.1 lehnen viele Unterkochenerinnen und Unterkochener ebenfalls ab. Denn sie führt sehr nah am Ort vorbei. Eine solche Variante würde das Problem nur verlagern, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner.

Variante C – viele Vorteile, aber zu teuer?

Variante C ist die Aalener Vorzugsvariante. In der Bürgerbeteiligung wurde sie Variante 32.4 genannt. Sie führt von der Kochertalbrücke in einem Tunnel unter dem FFH-Schutzgebiet hinauf zum Anschluss an die Nordumfahrung Ebnat. Sowohl der Unterkochener Ortschaftsrat als auch der Aalener Gemeinderat haben sich für diese Variante ausgesprochen. Ebenso stehen die Bürgerinitiative und andere Interessengruppen hinter dem Vorschlag. Kritiker allerdings fürchten, dass die Variante wegen hoher Kosten nicht gebaut werden könne. Wie viel genau eine solche Variante kostet, ist aber noch nicht klar.

Das sind die drei Varianten, die das Regierungspräsidium derzeit untersucht. In Aalen und Unterkochen wünscht man sich Variante C mit Tunnel. Grafik: Carmen Kurz

Bereits seit über 40 Jahren wird die Diskussion um den Albaufstieg geführt. Doch jetzt erst wurden die ersten Schritte auf dem Weg zu einer neuen Trasse genommen. Bis zur Fertigstellung werden noch einige Jahre ins Land gehen. Einige Schritte sind schon geschafft und einige Schritte sind noch zu erledigen.

Bedarfsplan: Der Albaufstieg ist in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen aufgenommen worden. Dieser Schritt ist geschafft.

Vorplanung: Im Moment läuft die Vorplanung, auch Voruntersuchung oder Variantenuntersuchung genannt. Das Regierungspräsidium vergleicht dabei Variante A, B und C miteinander. „In der laufenden Vorplanung werden derzeit die technischen und naturschutzfachlichen Planungen ausgearbeitet“, hatte Stefanie Paprotka, die Pressesprecherin des RP Stuttgart, im Juli gesagt. Darauf folgt laut der Sprecherin die Ausarbeitung der umfangreichen Umweltverträglichkeitsstudie. Mit dem Abschluss der Vorplanung legt sich das RP auf eine Variante fest. Damit kann der Sprecherin zufolge frühestens im Lauf des Jahres 2026 gerechnet werden. Vor etwa einem Jahr noch war das RP davon ausgegangen, dass die Entscheidung bis Ende 2025 fallen könnte. Damit verschieben sich nun auch die weiteren Schritte nach hinten. Das Regierungspräsidium rechnet aktuell mit folgendem Zeitplan:

Entwurfsplanung: Auf die Vorplanung folgt die Entwurfsplanung, also eine detaillierte Planung der gewählten Variante. Paprotka nennt die Entwurfsplanung „komplex und umfangreich“. Aktuell rechnet das RP damit, dass das zwei weitere Jahre in Anspruch nimmt.

Planfeststellungsverfahren: Bei großen Infrastrukturprojekten ist ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren nötig. Im Verfahren werden alle Beteiligten gehört, alle öffentlichen wie privaten Belange abgewogen. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss. Das ist die Genehmigung für das Projekt. Das Regierungspräsidium rechnet damit, dass das Planfeststellungsverfahren weitere zwei bis drei Jahre dauert. „Somit ist mit einem Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich nicht vor 2030 zu rechnen“, sagt Paprotka.

Aktuell rechnen wir mit mindestens zwei bis drei Jahren für ein Planfeststellungsverfahren.

Stefanie Paprotka, Pressesprecherin RP Stuttgart

Ausführungsplanung: Ist der Planfeststellungsbeschluss da, kann es an die sogenannte Ausführungsplanung gehen. Dabei werden die finalen Planunterlagen und das Leistungsverzeichnis für die Bauausführung erstellt.

Ausschreibung: Anschließend müssen die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Baufirmen geben daraufhin ihre Angebote ab, mit denen sie sich um das Projekt bewerben.

Vergabe: Die Angebote der Baufirmen werden anschließend geprüft. Die günstigsten Angebote erhalten den Zuschlag. Das Regierungspräsidium rechnet für Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe weitere zwei Jahre.

Baubeginn: Auf die Frage, wann frühestmöglicher Baubeginn wäre, antwortet die Pressesprecherin des RP Stuttgart: „Stand heute voraussichtlich nicht vor 2032, wenn es keine Klagen zum Planfeststellungsverfahren gibt.“ Denn diese würden gegebenenfalls einen Baubeginn verzögern, fügt sie an.

Fertigstellung: Zur Fertigstellung möchte das RP derzeit noch keine Aussage treffen. Auf die Frage, mit welcher Bauzeit die Behörde für eine offene Trasse beziehungsweise für einen Tunnel rechnet und wann jeweils frühestmögliche Einweihung sein könnte, sagt Paprotka: „Solange wir keine Aussagen zu der Vorzugsvariante und den darauf folgenden Schritten bei der Planung haben, ist hierzu eine Angabe noch nicht möglich.“

Jetzt einfach weiterlesen
Jetzt einfach weiterlesen mit HZ
- Alle HZ+ Artikel lesen und hören
- Exklusive Bilder und Videos aus der Region
- Volle Flexibilität: monatlich kündbar