Das Land setzt auf Luft: In Baden-Württemberg soll Windenergie ausgebaut werden – eine Entwicklung, die sich auch in Nattheim widerspiegelt. Wie in zahlreichen anderen Kommunen besteht in Nattheim die Möglichkeit, dass im Rahmen der sogenannten Regionalen Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien 2025 zusätzliche Windräder aufgestellt werden.
Welche Gebiete auf Nattheimer Gemarkung sind betroffen?
Konkret geht es um zwei Gebiete auf Nattheimer Gemarkung, die im Regionalplan Windenergie aufgelistet werden. Das eine potenzielle Vorranggebiet betrifft den bereits bestehenden Windpark im Nordwesten Nattheims. Dieser könnte demnach nach Osten hin, also Richtung Kleinkuchen und Steinweiler, erweitert werden. Das zweite potenzielle Vorranggebiet erstreckt sich südöstlich von Fleinheim bis auf Dischinger Gemarkung. Für den bereits bestehenden Windpark Ohrberg, der ebenfalls zu Dischingen gehört und südöstlich nahe Auernheim steht, ist hingegen keine Erweiterung vorgesehen.
Kommen an diesen Stellen nun definitiv Windräder hin?
Nein, in Stein gemeißelt ist nichts. Das machte auch Nattheims stellvertretender Hauptamtsleiter René Recknagel in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats deutlich: „Wichtig ist, dass an diesen Stellen zunächst einmal nur die Möglichkeit besteht, dass dort Windräder aufgestellt werden. Ob das auch wirklich passiert und wenn ja, welche Art von Windrädern, ist nicht Teil des heutigen Beschlusses.“
Was also hat der Gemeinderat beschlossen?
Die Gemeinde Nattheim hat die Möglichkeit, zu diesen beiden Vorranggebieten formal Stellung zu nehmen. Eine Nichtstellungnahme würde dem Einverständnis der Gemeinde gleichgesetzt werden. Durch eine Stellungnahme ist es im Umkehrschluss möglich, eventuelle Bedenken und Anregungen zu äußern. Laut René Recknagel könnte es noch mehrere Jahre dauern, bis mögliche Windräder gebaut werden würden.
Wie steht der Gemeinderat zu den Vorranggebieten?
Insgesamt stimmten die Gremiumsmitglieder der Stellungnahme durch die Gemeindeverwaltung zu, gaben ihr jedoch ihre Bedenken mit auf den Weg. Insbesondere die möglichen Anlagentypen lagen dem Rat am Herzen. Tobias Weber (BWV/CDU) bat darum, zu prüfen, welche Typen sich speziell für eine Erweiterung des bestehenden Windparks anbieten würden und verwies darauf, dass diese Windräder im Zweifelsfall näher an Steinweiler heranrücken würden.
Webers Fraktionskollege Michael Henle fragte, ob doppelt so viele Anlagen in dem Gebiet auch doppelt so viel Lärm bedeuten würden. Letztlich, so Henle, solle man die Anlagentypen aber nicht vorgeben: „Modernere Anlagen könnten schließlich besser sein als die, die wir im Vorfeld vorgegeben hätten.“ Bürgermeister Norbert Bereska merkte an, dass im Endeffekt Investoren entscheiden würden, welcher Anlagentypus genutzt wird.
Warum ist die rechtliche Lage in Bayern wichtig für Nattheim?
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung hat der Regionalverband Ostwürttemberg einen Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und dem Standort einer Windkraftanlage auf 1000 Meter festgeschrieben. Diese 1000 Meter Abstand sind in anderen Regionen aber nicht in Stein gemeißelt, selbiges gilt auch für den Kreis Heidenheim. Für Nattheim sind jedoch nicht nur die baden-württembergischen Regelungen, sondern auch die bayrischen von Bedeutung. Insbesondere betrifft das die Verbindungsstraße zwischen Nattheim und Fleinheim – ein Teil davon ist bekanntermaßen bayrisches Gebiet.
In dem Nachbarbundesland müssen Windräder nach der 10-H-Regelung zehnmal so weit von Siedlungen entfernt sein, wie sie hoch sind. Ein 200 Meter hohes Windrad müsste demnach einen Abstand von zwei Kilometern zu Wohnbebauung haben. Dennoch bat etwa der BWV/CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bernhard darum, das bayrische Flurstück zu berücksichtigen, nicht zuletzt, da in Bayern teils andere Fristen gelten.