Parkplätze kontra Wohnungen: In der Debatte um die künftige Nutzung des ehemaligen Lauxenhof-Geländes in Nattheim ist eine Entscheidung gefallen. Ausgetragen wurde diese Debatte vergangene Woche vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Der hat dem Kläger, einem Bauherrn aus dem Raum Stuttgart, der an dieser Stelle ein Wohngebäude errichten will, in Teilen recht gegeben.
Worum ging es vor Gericht? Vor einigen Jahren hatte der heutige Bauherr das nun brachliegende Gelände gekauft. Ein entsprechender Bauantrag seinerseits wurde von der Gemeinde Nattheim abgelehnt – diese möchte den ehemaligen Lauxenhof lieber als Parkplatz samt Ladesäulen für E-Autos und E-Bikes sowie für einen Spielplatz nutzen. Für das Gelände hat die Gemeinde eine Veränderungssperre verhängt, die insgesamt dreimal verlängert wurde. Genau gegen diese Veränderungssperre sowie gegen die Änderung des dort gültigen Bebauungsplans hat der Bauherr geklagt.
Wie lautet die Entscheidung des Gerichts? Ein schriftliches Urteil wird zwar erst in den nächsten Wochen ergehen, dennoch ließen die Richter im Anschluss an die mündliche Verhandlung eine Tendenz erkennen. Demnach wird die Änderung des Bebauungsplans für unwirksam erklärt – die Gemeinde Nattheim hat hier nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs also nicht rechtmäßig gehandelt.
Sinngemäß wurde die Entscheidung des Gerichts damit begründet, dass die Gemeinde die privaten Belange nicht ausreichend gegen die öffentlichen Belange abgewogen hat. Mögliche Alternativen, also öffentliche Parkplätze an anderen Stellen im Ortskern, wurden demnach nicht ausreichend geprüft. Überhaupt konnten die Richter den „dringenden Bedarf“ an Stellplätzen nicht erkennen.
Während diese Klage Erfolg hatte, wurde die zweite Klage des Bauherrn gegen die Veränderungssperre vom Kläger selbst zurückgezogen. Die Richter hatten ihm in dieser Angelegenheit keinen Erfolg in Aussicht gestellt, da man die Sperre innerhalb einer gewissen Frist hätte anfechten müssen.
Das sagt die Gemeinde Nattheim zu der Gerichtsverhandlung
Wie reagiert die Gemeinde Nattheim auf die Entscheidung? Trotz ihrer zumindest vorläufigen Niederlage blickt die Gemeindeverwaltung laut Bürgermeister Norbert Bereska mit „Gelassenheit“ auf die Angelegenheit. Die Gemeinde müsse den nun erneut gültigen Bebauungsplan „etwas reparieren“, dennoch wolle man zunächst das finale Urteil des Gerichts abwarten. „Wir halten nach wie vor daran fest, dass an dieser Stelle Parkplätze gebaut werden sollen“, erklärt Bereska. Sobald das Urteil ergangen ist, wolle man weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen.
Wie ordnet der Bauherr die Lage ein? Auch der räumt ein, dass sich die Situation derzeit noch in der Schwebe befindet und erst ein schriftliches Urteil Klarheit über das weitere Vorgehen bringen wird. Doch ebenso wie die Gemeinde Nattheim hält auch der Bauherr an seinem Vorhaben fest: „Ich will das Baugesuch auf jeden Fall weiterverfolgen.“ 12 bis 15 Wohnungen sollen dabei entstehen, so seine Vision für das geplante Mehrfamilienhaus.
Insbesondere dem Nattheimer Gemeinderat gegenüber zeigt sich der Bauherr enttäuscht. Er findet: „Der Gemeinderat hat die Aufgabe und Funktion, die Verwaltung zu kontrollieren und zu überwachen. Insbesondere allen Gemeinderatsmitgliedern mit Privateigentum in Nattheim müsste eigentlich klar gewesen sein, dass, wenn die Gemeindeverwaltung oder der Bürgermeister mit diesem Satzungsbeschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof durchkommt, kein Privatgrundstück in Nattheim mehr vor ähnlichen Zugriffen geschützt ist.“
Wie geht es weiter mit dem Lauxenhof? Der Verwaltungsgerichtshof hat der Gemeinde Nattheim in Aussicht gestellt, dass eine Revision nicht zugelassen wird. Allerdings kann die Gemeinde gegen diese Nichtzulassung der Revision vorgehen.
Ob Mehrfamilienhaus oder Parkplatz samt Spielplatz: In welche Richtung sich das Lauxenhof-Gelände entwickelt, wird frühestens nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs absehbar sein. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch der bei der Kommunalwahl neugewählte Nattheimer Gemeinderat mit der Angelegenheit befassen werden muss.
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