Als erste Kommune im Kreis Heidenheim hat Nattheim eine Katzenschutzverordnung erlassen. Seit 1. Juli ist diese nun in Kraft. Was das für Katzenhalter in Nattheim bedeutet, welche Ausnahmen gelten und wie mit Kontrollen umgegangen wird, erklärt Hauptamtsleiter Matthias Hauf im Interview.
Herr Hauf, im März hat der Nattheimer Gemeinderat eine sogenannte Katzenschutzverordnung beschlossen. Am 1. Juli trat diese offiziell in Kraft. Was müssen Nattheimer Katzenbesitzer jetzt beachten?
Matthias Hauf: Im Prinzip ist es ganz einfach: Jeder Bürger, der eine frei laufende Katze hat, muss sie kastrieren und ebenso chippen oder tätowieren lassen. Das macht in der Regel der Tierarzt. Die Kosten sind überschaubar.
Was gab den Anstoß zu diesem Schritt? Zu viele verwahrloste Streunerkatzen oder gar ein Katzenproblem?
Sicherlich gibt es Brennpunkte und immer mal wieder ein Problem. Wir haben aber ganz sicher keine Katzenplage. Wir haben hier in Nattheim viele engagierte Frauen, die sich um Streunerkatzen kümmern, sie haben den Stein eigentlich ins Rollen gebracht.
Erklären Sie uns die Intention der Gemeinde.
Zum einen schafft unsere Verordnung eine rechtliche Grundlage. So haben wir oder ehrenamtliche Katzenschützer die Möglichkeit, Streunerkatzen überhaupt einfangen und kastrieren lassen zu können. Denn gerade um diese Streunerkatzen geht es ja. Sie vermehren sich schnell und verwahrlosen teils. Es geht darum, dieses Tierleid zu verhindern und die Zahl der streunenden Katzen zu minimieren. Zum anderen möchten wir mit der Verordnung vor allem sensibilisieren. Diejenigen, die ihre Katzen vielleicht noch nicht gechippt und kastriert haben, dazu bringen, diesen Schritt zu gehen.
Gibt es Ausnahmen von der Kastrationspflicht?
Für Hauskatzen gilt diese Regel nicht. Ebenso können Züchter bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sicher ergibt sich in der Praxis noch der eine oder andere Einzelfall, über den wir dann auch sprechen können. Wir werden aber auch da sicher eine Lösung finden.
Wie wird das alles kontrolliert? Geht der Ordnungsdienst in Nattheim jetzt auf Katzenstreife?
Nein, der Ordnungsdienst wird jetzt nicht in Nattheims Gärten umherstreifen und Katzen jagen. Aktiv werden wir nicht kontrollieren. Wir setzen vielmehr auf das Verständnis und die Mitarbeit der Bürger.
Heißt: Strafen gibt es im Umkehrschluss keine?
Sollten wir eine auffällige Katze aufgreifen, wird der Besitzer dazu angehalten, sie kastrieren zu lassen. Voraussetzung ist natürlich, dass wir den Besitzer überhaupt ausfindig machen können. Nach der Aufforderung sollte uns der Nachweis erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, muss über eine Ordnungswidrigkeit gesprochen werden. Wir werden dann diskutieren müssen, was eine angemessene Strafe ist. Herrenlose Katzen werden ans Tierheim übergeben und dann kastriert. Die Kosten hierfür trägt das Tierheim.
Da kommt dann aber was auf die ohnehin schon gebeutelten Tierheime zu.
Das Tierheim wird von den Gemeinden, Städten und dem Landkreis mit 130.000 Euro jährlich unterstützt. Das reicht aber nicht und man ist auf weitere Spenden angewiesen. Mittelfristig soll es durch eine Katzenschutzverordnung deutlich weniger junge und herrenlose Katzen geben. Sprich: Die Katzenschutzverordnung soll für die übervollen Tierheime Erleichterung bringen.
Tierschutz als Argumentation leuchtet ein. Wer jetzt aber spitzfindig sein mag, könnte die Verordnung auch als Einschnitt in das Selbstbestimmungsrecht der Bürger sehen. Ganz im Sinne: Noch eine Vorschrift mehr.
Das kann man sicher so sehen. Ich sage es mal so, die meisten Katzenhalter lassen ihre Tiere ohnehin jetzt schon kastrieren. Uns geht es darum, diejenigen, die noch gedankenlos damit umgehen, ins Boot zu holen. Unterm Strich: Die Verordnung tut ja auch niemandem weh. Wir wollen das Tierleid verringern, ohne unsere Bürger allzu sehr zu gängeln.