Mit einem Blutalkoholwert von 2,4 Promille wurde im Juli vergangenen Jahres eine 37-Jährige auf der A7 auf Höhe Nattheim aufgegriffen. Besonders brisant: Die Frau war mit einem Sattelzug auf der Autobahn unterwegs gewesen. Ihr Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Heidenheim verhandelt. Die Anklage: Trunkenheit im Verkehr, und zwar vorsätzlich.
Gegen den Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt – auf Anraten ihres Anwalts, so ihre Aussage vor Gericht. Jener Anwalt erschien jedoch nicht zur Verhandlung. Der genaue Grund dafür wurde in der Verhandlung nicht ganz klar, er schien letztlich jedoch auch nicht länger von Bedeutung zu sein. Denn die 37-Jährige zeigte sich gegenüber Richter Jens Pfrommer geständig.
Gründe für Alkoholmissbrauch liegen im Privaten
„Ich weiß, dass das ein Fehler war“, erklärte die ehemalige Lkw-Fahrerin. Sie gab Probleme und Stress in ihrem Privatleben als Grund für ihren übermäßigen Alkoholkonsum an. Von ihrem Mann sei sie seit drei Jahren getrennt, die Scheidung sei eingereicht. Die Angeklagte ist als wohnhaft in Hamm gemeldet, allerdings lebe sie seit einiger Zeit abwechselnd bei verschiedenen Freunden und ehemaligen Kollegen. Nachdem die Frau im Juli 2024 auf der Autobahn angehalten worden war, nahm die Polizei ihr zudem den Führerschein ab, seither ist sie arbeitslos.
„Lkw zu fahren war für mich eine Möglichkeit, vor meinen Problemen wegzulaufen“, sagte die Angeklagte. Vier Jahre lang habe sie diesen Beruf ausgeübt. Wenige Wochen nach dem Vorfall auf der A7 habe sie eine Entgiftung gemacht und sich anschließend 13 Wochen lang in Langzeittherapie begeben. Momentan sei sie auf der Suche nach einer Selbsthilfegruppe. „Ich habe aus meinem Fehler gelernt. Alkohol ändert nichts. Ich trinke seit diesem Tag nicht mehr, aber meine Probleme sind immer noch da.“ Unter anderem habe sie Schulden in Höhe von etwa 10.000 Euro, nachdem sie sich einer Magenverkleinerung unterzogen habe. Zum Glück, so die Frau, sei in jener Juli-Nacht niemand zu Schaden gekommen.
Ich habe aus meinem Fehler gelernt. Alkohol ändert nichts. Ich trinke seit diesem Tag nicht mehr, aber meine Probleme sind immer noch da.
Angeklagte vor dem Amtsgericht Heidenheim
Ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zog die Angeklagte während der Verhandlung zurück; in Absprache mit Richter Pfrommer beschränkte sie den Einspruch auf die Rechtsfolgen – also auf das Strafmaß. Für ebenjenes beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro, auszusetzen in 45 Tagessätzen à 30 Euro. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft, dass der Führerschein der Angeklagten für weitere neun Monate einbehalten werden solle.
Genau dieses Strafmaß sah Richter Pfrommer ebenfalls als angemessen an. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft rechneten der 37-Jährigen an, dass sie geständig gewesen ist und ihr Alkoholproblem erkannt sowie angegangen hat. Aus diesem Grund wurde ein geladener Zeuge vor Gericht gar nicht erst angehört.
Zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt
Zu Lasten wurde der Angeklagten gelegt, dass sie lediglich zwei Monate vor der 2,4-Promille-Fahrt erst ihren Führerschein zurückbekommen hatte, nachdem er ihr zuvor schon einmal wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden war. Außerdem war die frühere Lkw-Fahrerin bereits vergangenes Jahr zu einer inzwischen abbezahlten Geldstrafe verurteilt worden – in diesem Fall lautete der Vorwurf: Erschleichen von Leistungen.