Kinderbetreuung wird in Nattheim ab dem kommenden Kindergartenjahr teurer. Die bisherigen Elternbeiträge in Kindertagesstätten werden aufgrund der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände ab 1. September 2024 beziehungsweise ab 1. September 2025 um pauschal 7,5 beziehungsweise 7,3 Prozent erhöht. Somit verteilt sich die Erhöhung auf die nächsten zwei Jahre.
In diesem Zuge ist geplant, dass sämtliche Krippen und Kindergärten in Nattheim und seinen Teilorten künftig je nach Betreuungsaufwand einheitliche Elternbeiträge erheben. In Fleinheim existiert derzeit noch eine Sonderregelung. Nachdem die Kinderzahlen im Kindergarten Sonnenschein vor knapp zehn Jahren so gering waren, dass die Schließung der Institution drohte, versuchte die Gemeinde im Jahr 2015 einen Anreiz für Eltern zu schaffen. Demnach sollten auswärtige Kinder, beispielsweise aus Nattheim, die den Kindergarten in Fleinheim besuchen, lediglich den halben Betrag zahlen müssen. Mit der geplanten Anpassung der Beiträge sollen diese in der Gesamtgemeinde vereinheitlicht werden.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats regte sich allerdings Widerstand. Claudia Bengelmann (Unabhängige Wählervereinigung) merkte an, dass Eltern von Fleinheimer Kindergartenkindern aufgrund der geplanten Sanierung des Ortschaftsverwaltungsgebäudes, in dem der Kindergarten Sonnenschein untergebracht ist, diese Kinder während der Umbauarbeiten in die Nattheimer Kindergärten bringen müssten. Dies würde einen zusätzlichen Zeitaufwand sowie Fahrtkosten verursachen – Umstände, bei denen man den Eltern entgegenkommen wolle.
BWV/CDU-Mitglied Wolfgang Hetzel stellte daher den Antrag, dass für Fleinheimer Kinder während der Umbauphase weiterhin nur die halben Beiträge anfallen sollen. Nach Ende der Sanierung sollen die Beiträge dann wie ursprünglich geplant vereinheitlicht werden. Sämtliche Gemeinderatsmitglieder sprachen sich bei der Abstimmung für diese Interimslösung aus.
Gemeinde Nattheim zahlt 560 Euro pro Monat und pro Kind
Die generelle Erhöhung der Beiträge für die nächsten zwei Jahre wurde hingegen mit einer Gegenstimme beschlossen. Günther Paschaweh (fraktionslos) sprach sich prinzipiell gegen höhere Beiträge aus: „Kindergärten sollten beitragsfrei sein.“ Er nannte abnehmende Sprachkompetenz und die gewünschte Stärkung des sozialen Miteinanders als Gründe, sämtlichen Kindern kostenlose Plätze in Kindergärten zu ermöglichen. Armin Kast (BWV/CDU) entgegnete, dass die Entscheidung für eine Erhöhung nicht leichtfertig falle: „Keine der Fraktionen stimmt da gerne zu.“
Auch Bürgermeister Norbert Bereska verwies auf die komplexe finanzielle Lage der Kindergärten und erinnerte an die 1,3 Millionen Euro Abmangel, die für die Gemeinde jährlich aufgrund der Kinderbetreuung anfallen. „Pro Kind und pro Monat zahlt die Gemeinde 560 Euro“, erklärte Bereska. Sollte eine sozial schwache Familie die Kita-Gebühren nicht zahlen können, so sei es durchaus möglich, dass die Gemeinde der Familie jene Beiträge erlasse.
Die neuen Kita-Gebühren in Nattheim
So verändern sich die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2024/25: Für Kinder ab drei Jahren (verschiedene Zeitmodelle) reicht die Spannweite von 30 Stunden mit 164 Euro (bisher 153 Euro) bis 48 Stunden mit 315 Euro (bisher 294 Euro).
Im Bereich Krippe für Kinder bis drei Jahre (verschiedene Zeitmodelle) fallen bei 25 Stunden 401 Euro (bisher 373 Euro) an, bei der maximalen Stundenzahl von 48 Stunden sind es künftig 770 Euro (bisher 715 Euro).
Bei Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten ändert sich für Kinder über drei Jahren Folgendes: Für 30 Stunden fallen 197 Euro an (bisher 184 Euro), bei 48 Stunden 315 Euro (bisher 294 Euro).
Für Kinder unter drei Jahren, die einen Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten besuchen, fallen folgende Beiträge an: 295 Euro (bisher 275 Euro) für 30 Stunden, bei 48 Stunden sind es 472 Euro (bisher 389 Euro).
Im Kindergarten Sonnenschein in Fleinheim erhöhen sich die Beiträge nach Ende der Sanierungsarbeiten bei Kindern über drei Jahren auf 164 Euro, bei Kindern unter drei Jahren auf 295 Euro (jeweils 30 Stunden). Die Beiträge beziehen sich bei allen Einrichtungen auf Familien mit jeweils einem Kind unter 18 Jahren.