Protest

Neubau im Nattheimer Eberhardsweg: Anwohner reichen Klage beim Verwaltungsgericht ein

Der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern im Nattheimer Eberhardsweg stößt bei umliegenden Anwohnern auf Protest. Kommende Woche wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt. Die Hintergründe:

Neubau im Nattheimer Eberhardsweg: Anwohner reichen Klage beim Verwaltungsgericht ein

Wenn im unmittelbaren Umfeld gebaut werden soll, stößt das Anwohnerinnen und Anwohnern nicht selten sauer auf. So auch im Eberhardsweg in Nattheim: Ende 2020 wurde bekannt, dass dort zwei Mehrfamilienhäuser mit 21 Wohneinheiten entstehen sollen – die Gebäude stehen inzwischen. Noch vor Beginn der Arbeiten gingen die Anwohner auf die Barrikaden. Was zunächst mit einem offenen Brief an den Gemeinderat und einer Petition an die Gemeindeverwaltung begann, soll nun vor Gericht ausgetragen werden. Am kommenden Dienstag, 12. Dezember, wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt.

Worum geht es bei dem Streit?

Mehrere Anwohner forderten im Dezember 2020, dass der Nattheimer Gemeinderat dem eingangs genannten Bauprojekt kein baurechtliches Einvernehmen erteilt. Ihre Gründe lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die beiden Mehrfamilienhäuser würden sich nicht in die Umgebung einfügen, ein „Fremdkörper“ entstehe dort. Im direkten Umfeld des rund 3.500 Quadratmeter großen Grundstücks stehen Ein- und Zweifamilienhäuser. Zusätzlich monieren die Anwohner die Verkehrssituation. Die Zufahrtsstraße sei nicht breit genug für Verkehr, Müllabfuhr und Fußgänger. Zudem würden zu wenig Stellplätze bereitgestellt werden.

Dem Bauherren werfen die Anwohner unrechtmäßiges Vorgehen vor. Laut ihnen haben etwa seinerzeit die Bauarbeiten begonnen, obwohl lediglich eine Teilgenehmigung für das Projekt vorgelegen habe.

Was sagt der Bauherr zu den Vorwürfen?

Letzteren Aspekt bestätigt der Bauherr, allerdings sei dieses Vorgehen sowohl rechtens als auch üblich. Das Landratsamt prüfe das Vorhaben sukzessive und gebe den Bau Stück für Stück frei. In Sachen Straßennutzung sei zudem vereinbart, dass die Müllabfuhr ebenso wie Lkw nicht in die Straße hineinfahren dürfen. Anwohner müssen ihre Mülltonnen zum oberen Teil des Zufahrtswegs bringen.

Was den „Fremdkörper“-Vorwurf angeht, so sei der Bauherr den Nachbarn entgegengekommen. Der jeweils oberste Stock der beiden Mehrfamilienhäuser sei ursprünglich als Vollgeschoss geplant gewesen Im Zuge der Diskussion habe man sich stattdessen für einen Bau mit Dachgeschoss entschieden. Darüber hinaus würden die Bauten den vorgeschriebenen Abstand zur Nachbarschaft mehr als einhalten – eine Verschattung müsse niemand befürchten.

Wie reagierten Gemeindeverwaltung und Gemeinderat?

Der Nattheimer Gemeinderat äußerte seinerzeit durchaus Verständnis für die Bedenken der Anwohner, erteilte dem Bauvorhaben letztlich aber unter bestimmten Bedingungen sein Einverständnis. Prinzipiell ist die Gemeinde angehalten, innerörtliche Baulücken zu schließen.

Welche Aspekte werden vor dem Verwaltungsgericht Thema sein?

Drei Punkte werden Gegenstand der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht sein. Einige umliegende Anwohner hatten versucht, im Eilverfahren den Baubeginn gerichtlich zu verhindern. Im Zuge des nun angesetzten Klageverfahrens soll geklärt werden, ob die Kläger ihr Anliegen auch richtig vorgebracht hatten, sprich, ob es bei der Klage formell mit rechten Dingen zugegangen ist. Zweitens soll diskutiert werden, ob sich die beiden Mehrfamilienhäuser nun in die Umgebung einfügen oder nicht. Zu guter Letzt wird es um die Frage gehen, wie viel Lärm durch die Nutzung der Außenstellplätze an den Gebäuden entsteht.

Was passiert, wenn die Anwohner vor Gericht Recht bekommen?

Obwohl die Widerspruchsbehörde den Eilantrag der Anwohner damals zugelassen hatte, waren die Bauarbeiten davon nicht unmittelbar betroffen. Laut Dr. Samuel Thomann, Richter am Verwaltungsgericht und dortiger Pressesprecher, trägt der Bauherr in dieser Situation das Risiko. Sollte die sechste Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu der Erkenntnis kommen, dass die Belange der Nachbarn die des Bauherrn überwiegen, kann das eine von mehreren Folgen nach sich ziehen. Möglicherweise könne beziehungsweise müsse die Baugenehmigung nachträglich abgeändert werden, im extremsten Fall müssen die Mehrfamilienhäuser rückgebaut werden. Ein Urteil wird am kommenden Dienstag wohl nicht fallen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergeht schriftlich etwa zwei Wochen später an alle Verfahrensbeteiligten.

undefinedundefined
Jetzt einfach weiterlesen
Jetzt einfach weiterlesen mit HZ
- Alle HZ+ Artikel lesen und hören
- Exklusive Bilder und Videos aus der Region
- Volle Flexibilität: monatlich kündbar