„Wir haben es uns nicht einfach gemacht“ – so wie es Wolfgang Bernhard formulierte, geht es vermutlich zahlreichen Gemeinderatsmitgliedern im Landkreis Heidenheim. Das Thema Grund- und Gewerbesteuer treibt derzeit sämtliche Gremien um – so auch das in Nattheim. Die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B, deren Hebesätze sich bislang auf 380 beliefen, werden in Nattheim ab 2025 auf 440 erhöht. Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt bei 370 Prozent.
„Zu dieser Erhöhung sind wir auf Grundlage der gesetzlichen Veränderung ein Stück weit gezwungen“, erläuterte Bernhard, der im Namen der Fraktion BWV/CDU sprach, in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Die Grundsteuerreform sieht vor, dass der Hebesatz so festgelegt wird, dass eine sogenannte Aufkommensneutralität gegeben ist. Das bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt keine höheren Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen soll als die Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2024.
Keine Steuererhöhung in Nattheim bezwecken
Trotz der Aufkommensneutralität werde es am Ende Gewinner und Verlierer geben, war sich Bernhard sicher. „Den einen wird das stärker treffen als den anderen. Wir hoffen, dass wir mit diesem Hebesatz in den nächsten Jahren etwas Stabilität haben.“
Carmen Steckbauer, die Vorsitzende der Fraktion Unabhängige Wählervereinigung, brachte in der Sitzung ebenfalls ihre Bedenken zum Ausdruck. „Wir hatten viele Diskussionen darüber in der Fraktion. Uns ist wichtig, zu kommunizieren, dass wir damit keine Steuererhöhung bezwecken.“ Mit einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat den neuen Hebesätzen zu.