Der Rechtsstreit um die künftige Nutzung des Lauxenhof-Areals in der Nattheimer Ortsmitte ist zu einem Abschluss gekommen. Ausgetragen wurde diese Debatte bereits vor mehreren Behörden und Gerichten, etwa vor dem Landratsamt Heidenheim, dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Verwaltungsgericht Stuttgart und zuletzt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Was ist bisher passiert?
Ein Bauherr aus dem Raum Stuttgart, dem das Lauxenhof-Grundstück gehört, will an dieser Stelle ein mehrstöckiges Wohnhaus bauen. Die Gemeinde Nattheim plant hingegen, dort Stellplätze und Spielgeräte zu errichten. Der Bauherr klagte unter anderem gegen die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans.
Bei mehreren Behörden hat der Kläger bereits Beschwerde eingereicht, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gab ihm letztlich in Teilen recht und erklärte den Bebauungsplan der Gemeinde für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, wogegen die Gemeinde Nattheim Beschwerde einreichte. Diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt – das Urteil ist damit rechtskräftig.
Welche Folgen hat das Urteil?
Von ihrem ursprünglichen Plan, die Ortsmitte nach ihren Vorstellungen umzugestalten, muss die Gemeinde Nattheim nun absehen. Wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf Anfrage erklärt, war Schadenersatz weder Gegenstand des Verfahrens noch ist er Thema des Urteils. Auch Nattheims Bürgermeister Norbert Bereska ist der Meinung, dass die Gemeinde in diesem Zusammenhang keinerlei Schadenersatz zahlen müsse.
Wie geht es mit der Ortsmitte weiter?
An der Umgestaltung der Ortsmitte hält die Gemeindeverwaltung nach wie vor fest. Im Juni dieses Jahres stellte sie einen neuen Bebauungsplan auf, dieser umfasst Teile der Verkehrsflächen Heidenheimer Straße, Fleinheimer Straße und Hauptstraße.
Angedacht ist, am Rathaus eine Fahrradabstellanlage für Rathausmitarbeiter aufzustellen, der Rathausvorplatz selbst soll durch Bepflanzung grüner werden. Während gegenüber des Platzes der aktuelle Status quo beibehalten werden soll – sechs Stellplätze mit Ladesäule – ist geplant, das Lauxenhof-Areal auszubauen. Dort sollen ein Parkplatz und Spielgeräte entstehen, außerdem eine Mobilitätsstation als Knotenpunkt für den Umstieg vom Fahrrad auf den Bus. Da die Gemeinde aufgrund dieser Veränderungen mit mehr Fußgängern rechnet, soll die Fahrbahn am Lauxenhof-Gelände breiter gemacht und durch eine Querungshilfe ergänzt werden.
Der Bereich zwischen Kreissparkasse und Brauerei soll für Wohnraum genutzt werden. Der Fokus liegt hier auf barrierefreiem Wohnen für Senioren. Geplant sind zur Straßenseite ein voraussichtlich dreigeschossiges Wohnhaus mit kleinen, seniorengerechten Wohnungen. Der hintere Bereich sieht eine Bebauung mit ein- oder zweigeschossigen Bungalows vor – auch diese Wohnungen richten sich an Senioren, die ihren Wohnraum verkleinern wollen.
Ist das rechtens?
Der neue Bebauungsplan „Ortsmitte“ umfasst demnach erneut das Lauxenhof-Areal und sieht dafür im Prinzip dasselbe vor, wie der inzwischen durch den Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärte, alte Bebauungsplan es tat. Ist das denn rechtens? Ja, bestätigt eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofs auf Anfrage. Prinzipiell könne immer ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, dies würde dann unabhängig von einem Gerichtsurteil geschehen. Sollte gegen ebenjenen neuen Bebauungsplan rechtlich vorgegangen werden, würde dieser neu geprüft werden.
Wie sieht der Zeitplan für die Ortsmitte aus?
Wie Bürgermeister Bereska berichtet, werde der Ortsmitte-Ausbau im Schulterschluss mit der gesamten Nachbarschaft ausgearbeitet. Kritik und Anregungen nehme die Gemeindeverwaltung auf. Einen genauen Zeitplan für die Umgestaltung gibt es aktuell noch nicht, voraussichtlich sollen im kommenden Jahr weitere Schritte gegangen werden.
Nach wie vor ist die Gemeinde laut Bereska daran interessiert, dem Lauxenhof-Besitzer das Grundstück abzukaufen. Ob es dazu kommen wird, ist unklar. Der Bauherr hatte einen Verkauf bereits bei einem Gespräch im Jahr 2020 gegenüber der Gemeindeverwaltung kategorisch ausgeschlossen.