Zwischen Nattheim und Steinweiler soll ein neuer Mobilfunkmast aufgestellt werden. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein Baugesuch zur Errichtung des rund 50 Meter hohen Turms eingegangen. Dieser soll am Rand der B 466 im Waldgebiet zwischen den beiden Orten angesiedelt werden.
Obwohl sich die Stelle auf der Gemarkung Nattheim befindet, gehört jenes Waldstück nicht der Gemeinde. Aus diesem Grund würde die Kommune auch keine Miet- oder Pachteinnahmen durch den Mobilfunkmast einnehmen, wie der stellvertretende Hauptamtsleiter René Recknagel in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erklärte. Grund für den Bau ist laut Recknagel die mangelnde Netzabdeckung in diesem Gebiet. Der Bauherr habe dort eine „Versorgungslücke identifiziert“.
Für das Bauvorhaben ist das Einvernehmen der Gemeinde Nattheim nötig, jedoch hat diese letztlich wenig Möglichkeiten, auf das Vorhaben Einfluss zu nehmen. Darüber hinaus ist die Gemeinde unter anderem dazu verpflichtet, ausreichend Löschwasser zur Verfügung zu stellen. Mangels Wasserbereitstellung aus einem örtlichen Leitungsnetz könne die Gemeinde vor Ort allerdings allenfalls die mitgeführten Wassermengen der Feuerwehr bestätigen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Um ausreichend Löschwasser zu garantieren, müsste zusätzlich der Bauherr selbst tätig werden und beispielsweise einen Löschwasserteich anlegen.
Über die Notwendigkeit des Mobilfunkmastes schien man sich in der Gemeinderatssitzung einig zu sein. Bürgermeister Norbert Bereska merkte an, dass der Funkverkehr in besagtem Gebiet selten möglich sei. Gemeinderatsmitglied Michael Henle (BWV/CDU) schlug vor, den geplanten Standort zu versetzen, damit dieser von außen weniger sichtbar sei und gleichzeitig mehr Abstand zum nahegelegenen Windpark habe. Letztlich erteilte der Gemeinderat dem Bauvorhaben einstimmig sein Einverständnis.