„Vereine sind der Kitt der Gesellschaft“, so Bürgermeister Marcus Bremer in der Sitzung des Niederstotzinger Gemeinderats, „wir sind dankbar, dass sich Menschen in Vereinen engagieren. Ohne dieses Engagement würde das gemeinschaftliche Leben nicht funktionieren“. Das war die Einleitung zum Tagesordnungspunkt, die Zuschussregeln für die Vereinsförderung neu zu gestalten. Die Änderungen wurden zuvor im Verwaltungsausschuss beraten und nun vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Dabei wurden die bisherigen Beträge für die Bezuschussung nicht geändert oder gar gekürzt. Auch die Zuschüsse bleiben gleich. Neu ist: Künftig erhalten Vereine eine Veranstaltung pro Jahr zur Hälfte der festgelegten Hallennutzungsgebühr, wenn die Stadthalle, die Ballsporthalle, die Mehrzweckhalle der Villa Kaleidos oder das Bürgerhaus Stetten genutzt werden. Die Nebenkosten sind vom Verein zu tragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinnützigkeit zum Zeitpunkt der Buchung nachgewiesen wird.
Genau festgelegt ist in der Neuregelung auch, welche Vereine als förderfähig gelten, nämlich eingetragene Vereine, die ihren Sitz im Stadtgebiet haben und den aktiven Breiten- und Leistungssport oder kulturelle und soziale Belange fördern. Ebenfalls in den Genuss der Förderung können gemeinnützige Organisationen, die nachweislich aktiv in der Stadt tätig sind, worunter auch nicht eingetragene Vereine fallen, wie auch örtliche Kirchengemeinden, die Mitglieder oder Gastmitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg sind. Nicht förderfähig sind Organisationen mit rein kommerziellen Zwecken und Privatpersonen sowie Parteien und politische Vereinigungen.
Investitionen im Vorfeld anmelden
Neu ist auch, dass die Zuschussanträge künftig ausschließlich digital gestellt werden können. Die entsprechenden Anträge werden auf der Website der Stadt zur Verfügung gestellt. Zu beachten sind dabei zwei Fristen: Bis zum 30. Juni sind die Anträge für laufende Zuschüsse zu stellen, sodass diese spätestens zum 15. November ausbezahlt werden. Anträge auf Investitionskostenzuschüsse sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres zu stellen. Die Neuregelung schließt Zuschüsse für bereits begonnene, bereits abgeschlossene oder nicht fristgerecht eingereichte Maßnahmen aus.
Zu diesem Punkt wandte Theo Feil, der Fraktionsvorsitzende der SPD, ein, es gebe ja auch nicht planbare und unvorhergesehene Maßnahmen, diese würden ja dann nicht bezuschusst werden können. Das bestätigte Bürgermeister Bremer, wies jedoch auch darauf hin, dass mit der Neuregelung ermöglicht werden soll, dass Maßnahmen bereits in den Haushaltsplan aufgenommen werden können und damit eine bessere Planbarkeit gewährleistet sei. Bernd Hegele, der Fraktionsvorsitzende der CDU, fügte noch an, dass der Gemeinderat ja frei sei, in Notfällen wie beispielsweise Sturmschäden Sonderzuschüsse zu beschließen. Die Vereine müssten in diesem Fall auf die Stadt zugehen. Manuela Kammerer regte noch an, die Vereine ausdrücklich auf die Fristen hinzuweisen, was Bremer zusagte: Es sei ohnehin geplant, alle Vereine anzuschreiben und über die Neuregelung zu informieren.