Neu zu fassen hatte der Gemeinderat die Satzung über den Kostenersatz der Feuerwehr, nachdem das Innenministerium diesen für Einsätze angepasst hatte. Diese Anpassung ist zum 19. März dieses Jahres in Kraft getreten. Die neue Regelung der Stadt Niederstotzingen, die sich an den Richtsätzen des Landes orientiert, wird zum 1. Juli gültig sein. Danach wird der Einsatz des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs pro Stunde 236 Euro statt bisher 156,89 Euro kosten. Die Einsatzstunde des Gerätewagens Transport wurde von bisher 43,72 Euro auf 84 Euro angehoben. 34 Euro pro Stunde werden für den Einsatz des Mannschaftstransportwagens berechnet werden, der bisher mit 25,35 Euro pro Stunde zu Buche schlug. Die höchste Steigerung erfuhr die Einsatzstunde des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs: Für sie werden künftig 198 Euro angesetzt werden. Bisher waren hierfür 70,99 Euro zu bezahlen.
Wann die Kosten geltend gemacht werden
Der Beschluss der neuen Satzung erfolgte einstimmig. Helmut Kircher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der BWI, wollte dazu noch wissen, wann diese Kosten geltend gemacht werden. „Nicht bei Brand“, stellte Andreas Häußler, Hauptamtsleiter der Stadt Niederstotzingen, klar, es sei denn, es handle sich um einen vorsätzlichen Brand. Ansonsten seien diese Kosten nur bei unbilliger Härte in Ansatz zu bringen sowie bei Verkehrsunfällen, Ölspurbeseitigung, Wasserauspumpen sowie bei Türöffnungen, im letzteren Fall jedoch nicht bei lebensbedrohlichen Situationen.
Die Landesrichtsätze werden vom Ministerium kalkuliert, erläuterte Häußler zudem. Die Kalkulation des Innenministeriums basiere auf den Kosten in den Jahren 2020 bis 2023. Bislang waren die Kosten aus den Jahren 2013 bis 2015 die Grundlage der Kalkulation.