Die Verwandlung des Archäoparks in einen Kindergarten geht in die nächste Runde: In der jüngsten Sitzung des Niederstotzinger Gemeinderats wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans bekanntgegeben. Dieser war zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Trägern öffentlicher Belange bis Ende Januar ausgelegt worden. Das Gelände bleibt weitgehend unverändert, auch die Aktions- und Themenplätze werden weiterhin vorhanden sein.
Dazu ist im Vorentwurf ein Baufeld für eine Erweiterung berücksichtigt, falls eine weitere Gruppe zum Kindergarten hinzukommen sollte. Ausgegangen wurde dabei von einem Vollgeschoss, sodass nicht auf eine Jurte oder einen Bauwagen zurückgegriffen werden müsste. Gleich vorneweg: Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zum Vorentwurf sind nicht eingegangen, und denjenigen der Träger öffentlicher Belange kann abgeholfen werden. „Glücklicherweise ist kein Showstopper dabei“, resümierte Bürgermeister Marcus Bremer.
Glücklicherweise ist kein Showstopper dabei.
Marcus Bremer, Bürgermeister Niederstotzingen
Was im Einzelnen vorgebracht wurde, erläuterte Annika Rippert vom Ingenieurbüro Gansloser, das auch den Vorentwurf gefertigt hatte, den Geminderäten in der Sitzung. So hatte das Landesamt für Geologie ein Bodenschutzkonzept aufgeführt, das jedoch, so Rippert, lediglich dann zum Tragen komme, wenn über ein Gelände von 0,5 Hektar Boden angebracht werden solle. Beim Archäopark seien dies lediglich 238 Quadratmeter. Bremer ergänzte, dass er nicht von einer Vollversiegelung ausgehe.
Außerdem hatte das Landesamt für Geologie auf die Lage in der Schutzzone des Wasserschutzgebiets Donauried-Hürbe hingewiesen. Der Vorentwurf wird daher entsprechend ergänzt. Aufgenommen wurde auch der Verweis auf die Anbauverbotszone in einer Entfernung von 20 Metern zur Landesstraße L1168 entsprechend der Stellungnahme des Regierungspräsidiums.
Heimische Gehölze geplant
Seitens des Landratsamts wurde auf die Einhaltung von Brandschutz und Fluchtwege hingewiesen, was durch die Beibehaltung des Bestandsbaus gewährleistet sei. Ein weiterer Hinweis betrifft den Artenschutz, genauer gesagt das Fledermausvorkommen in der Vogelherdhöhle. Deren Schutzbedürfnis wurde bereits bei Betrieb des Archäoparks Rechnung getragen, da ein Betreten der Vogelherdhöhle während der Ruhezeit ausgeschlossen wurde. Dies wird auch künftig der Fall sein. Überdies sollen für Bepflanzungen heimische, standort- und landschaftsgerechte Gehölze verwendet werden.
Geplant sind, wie Rippert ausführte, Kornelkirsche, Roter Hartriegel, Hagebutte, Bibernellrose, Johannisbeere, Weißdorn und Haselnuss für die dreireihige Feldhecke zur östlichen Eingrünung. Stieleiche, Hainbuche und Feldahorn sollen als Einzelbäume für Durchgrünung und Schatten sorgen. Die genaue Platzierung werde noch festgelegt.

Diese Bepflanzung fällt unter die Ausgleichsmaßnahmen, die insgesamt mit 8.308 Punkten eingeplant sind. Sie liegen damit über dem Soll von 7.875 Punkten. Die Frage von Helmut Kircher, dem Fraktionsvorsitzenden der BWI, ob der Überschuss auf andere Gebiete angerechnet werden könne, musste Bremer verneinen, da der Ausgleich gemäß den Vorgaben innerhalb eines Geltungsbereichs stattfinden solle. Bärbel Noller, SPD, erkundigte sich noch danach, ob die jetzt geschaffenen Ausgleichsflächen auch für künftige Vorhaben dort gelten, was bejaht wurde.
„Kiss-and-Bye“ am Parkplatz
Die Feld- und Wirtschaftswege werden künftig nur von Personal- und Betriebsfahrzeugen genutzt werden dürfen. Die bisherigen Parkplätze werden zur „Kiss-and-Bye-Zone“: Dort werden die Kinder dann vom Kindergartenpersonal in Empfang genommen. Das Landesamt für Denkmalpflege legt Wert darauf, dass der freie Blick auf den Vogelherd erhalten bleiben muss. Auch das optionale Baufeld für eine weitere Gruppe wird diesen nicht behindern, erläuterte Bremer, und ohnehin werden die Maßnahmen stets mit der Denkmalpflege abgestimmt werden.
Eingezäunt wird der Vogelherd auch weiterhin bleiben. Das solle einerseits dem Erhalt der Außenanlagen dienen und insbesondere vor Fehlnutzung – etwa durch Feuerstellen oder Beschädigung der Höhlenwände, wie in anderen Höhlen festgestellt werden musste – und Vandalismus schützen. Zudem ist der von den Kindern zu bespielende Bereich damit eindeutig definiert.
Sämtliche Anregungen und Stellungnahmen einschließlich der daraus resultierenden Ergänzungen im Bebauungsplan sowie auch die Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden seitens des Gremiums einstimmig beschlossen. Damit könne man gut in die nächste Runde gehen, so Bremer. Der finale Satzungsbeschluss werde für Mai angestrebt.
Warum eine erneute Beteiligung?
Im Baugesetzbuch ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen: Dort ist vorgegeben, dass die Planung mit ihren Zielen, Lösungen und den Änderungen zum bisherigen Zustand bekanntzugeben ist, damit die Öffentlichkeit – auch Kinder und Jugendliche – sich dazu äußern können. An die Unterrichtung und Erörterung, die ja jetzt stattgefunden hat, schließlich sich sodann das Verfahren an: Die Entwürfe sind mit Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich zu machen, damit weitere Stellungnahmen abgegeben werden können.