Rechtsanspruch ab 2026

Wie die Grundschule in Niederstotzingen fit für die Ganztagsbetreuung gemacht werden soll

Rund 1,7 Millionen Euro wird allein der Anbau an die Grundschule in Niederstotzingen kosten. Zwar billigte der Gemeinderat den Entwurf und beauftragte die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen, es sind aber noch viele Fragen offen.

Die Ganztagsbetreuung für Grundschüler wirft ihre Schatten voraus. Zwar haben Eltern erst einen Rechtsanspruch hierauf ab dem Schuljahr 2026/27, also ab August 2026, aber Handlungsbedarf besteht schon jetzt. Das liegt an dem Termin 15. März: Ab dann können Förderanträge für diese Maßnahme gestellt werden. Deswegen musste jetzt auch in Niederstotzingen zügig veranschlagt werden, was diese Umsetzung kosten würde sowie ein Plan entworfen werden. Die gute Nachricht: Ein Gebäude ist schon da. Die frühere Grundschule kann zu diesen Zwecken genutzt werden. Und: Das Gebäude ist top in Schuss, berichtete Mathis Tröster von ACT Planen und Bauen, der mit der Planung und Kostenberechnung beauftragt war.

Die schlechte Nachricht: Tröster hat Kosten von rund 1,7 Millionen Euro für einen Anbau an der Grundschule, rund 418.000 Euro für die Umrüstung des Altbaus und rund 258.900 Euro für eine optionale Lüftungs- und Photovoltaikanlage ermittelt. Seine Planung sieht vor, dass im bestehenden Gebäude in den ehemaligen Klassenräumen die Ganztagsbetreuung stattfindet, wobei dafür ein größerer Raum und vier kleinere Räume vorgesehen sind. In einem früheren weiteren Klassenzimmer könnten die Kinder ihr Essen einnehmen. Im Obergeschoss des bisherigen Gebäudes würden weitere zwei größere Betreuungsräume und vier kleinere entstehen. Die Bewirtschaftungsräume mit Küche, einem Lagerraum für die Küche, Technik, Spülbereich und Essensausgabe sowie Toiletten und Raum für Personal würden in einem Anbau im Erdgeschoss entstehen, der im Obergeschoss einen Büro- und Besprechungsraum sowie einen Wintergarten vorsieht. Der Anbau wird also der größte Anteil an den Kosten ausmachen – das wurde von Tröster schon deshalb so konzipiert, da nur diejenigen Kosten förderfähig sind, die für eine qualifizierte Betreuung notwendig sind.

Höhe der Fördergelder für Niederstotzingen ist unklar

Die Planung musste angesichts des nahenden Termins für den Förderantrag „sehr, sehr schnell“ gehen, so Tröster. Die Herausforderung dabei: viele unbekannte Größen. Mit wie vielen Kindern muss gerechnet werden? Wie entscheiden die Eltern? Wird man Personal dafür bekommen? Und schließlich auch die Frage: Wird man Fördergelder bekommen? Wenn ja, in welcher Höhe? Denn die Fördergelder werden nach dem Windhundprinzip vergeben, also wer zuerst kommt, mahlt zuerst. „Wenn man bedenkt, wie viele Schulen es gibt, ist nicht vorherzusagen, wie das für uns ausgehen wird“, so Bürgermeister Marcus Bremer.

Nur: Ohne Entwurfsplanung und Kostenschätzung kann der Antrag nicht gestellt werden. Die Räte billigten also einstimmig den Entwurf und ebenso einstimmig beauftragten sie die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen. Freilich waren noch einige Fragen offen: Simone Schindler, SPD, erkundigte sich danach, wo die Notfallversorgung oder ein Krankenzimmer vorgesehen sei, was Tröster mit dem Hinweis auf die Gegebenheiten in der jetzigen Schule dahingehend beantwortete, dass Liegen sicherlich sinnvoll seien.

Wenig Einsparpotenzial erwartet

Bernd Hegele, der Fraktionsvorsitzende der CDU, der durchaus die Notwendigkeit sah, das Maximalangebot zu planen, um möglichst viel Fördergelder zu erhalten, fragte danach, ob das Raumangebot angepasst, also abgespeckt werden könne, falls keine Fördergelder zu erhalten sein würden. Tröster allerdings sah wenig Einsparpotenzial bei seinem Plan, allenfalls in Bezug auf Lüftungs- und Photovoltaikanlage und möglicherweise die Trennwände zwischen den einzelnen Betreuungsräumen, wobei er deren Vorteil darin sieht, dass dann mehrere kleine Räume entstünden. „Raummodule wären auch nicht günstiger“, ergänzte Bürgermeister Bremer.

Georg Zink, BWI, wollte noch wissen, wie es sich denn verhalte, wenn keine Fördergelder fließen, denn dann bestehe der Rechtsanspruch ja trotzdem. Bürgermeister Marcus Bremer verwies auf den Ausgleichsstock, der aber ohnehin beantragt werde. Andere Programme seien ihm nicht bekannt. Solche würden ihm aber über den Gemeindetag bekannt werden, mit dem er eng verbunden sei. „Jetzt muss erst einmal der Förderantrag gestellt werden“, so Bremer, alles andere sei zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.

Europaweit ausschreiben

Bei Kosten von über einer Million Euro müsste die Ausschreibung der Arbeiten europaweit ausgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang erkundigte sich Bernd Hegele bei Planer Mathis Tröster, ob ihm bekannt sei, dass schon eine „irische oder tschechische oder dänische Firma angereist“ sei, um Arbeiten vorzunehmen. Tröster verneinte: „Alles mit einer Anfahrtszeit von über zwei Stunden ist nicht realisierbar“. Die europaweite Ausschreibung muss aber vorschriftsgemäß eingehalten werden – „das ist die vielfach gelobte Entbürokratisierung“, so Bremers lakonischer Kommentar.

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