Ein Schutz- und Reinigungsraum für Klärwärter auf dem Bauhof in Niederstotzingen
Ein spezieller Bereich des Arbeitsschutzes beschäftigte den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung: Um die Klärwärter ging es, die in ihrer Arbeit mit Gefahrstoffen umgehen müssen. Das ist insbesondere in den Bereichen Abfallsammlung, Abwasserbehandlung, Tierhaltung, Grünpflege, Asbestsanierung und Dekontamination im Zivil- und Katastrophenschutz der Fall. Das Problem hatte die Verwaltung bereits auf dem Schirm und daher im Haushalt einen Betrag von 150.000 Euro angesetzt, um damit einen sogenannten Schwarz-Weiß-Raum zu schaffen.
Ein solcher Raum unterteilt sich in einen sauberen – weißen – Bereich und einen schwarzen und damit dreckigen Bereich. In letzterem kann die durch Schadstoffe oder Keime belastete Arbeitskleidung verbleiben, im weißen Bereich kann die saubere Arbeits- oder private Kleidung untergebracht sein. Zwischen den beiden Bereichen liegen Wasch- und Duschgelegenheiten, damit sich die Beschäftigten nach der Arbeit reinigen können. Durch die Trennung der beiden Räume soll die Verschleppung einer möglichen Kontaminierung vermieden werden. Ohne diese Räume bestünde die Gefahr, dass gefährliche Stoffe aus einem kontaminierten Bereich über die Arbeitskleidung in andere Arbeitsbereiche oder auch ins private Umfeld des Beschäftigten gelangen.
Weiteres Stockwerk für den Containerbau
Für diesen Schwarz-Weiß-Raum wurde das Bauhofgebäude ins Visier genommen. Das ist in Containerbauweise errichtet, und so stellte sich die Frage, ob hierauf noch ein Stockwerk für diesen Schwarz-Weiß-Raum und Aufenthaltsbereiche für das Personal draufgesetzt werden kann. Dies wurde seitens Stadtbaumeister Dieter Keller im Vorfeld geprüft mit dem Ergebnis, dass diese Möglichkeit gegeben sei, was auch seitens des Herstellers bestätigt wurde. Zudem würde der Planansatz im Haushalt für die Maßnahme ausreichen, wie Keller im Rahmen von Markterkundungen eruiert hatte. Die Verwaltung schlug daher vor, die Maßnahme nunmehr umzusetzen und als ersten Schritt die Ausschreibung zu veranlassen.
Die Maßnahme zum Schutz der Klärwärter wurde seitens der Räte allgemein begrüßt. Karl-Heinz Hirschbolz (CDU) wollte dazu noch wissen, ob nicht zwei verschiedene Treppenaufgänge und auch zwei verschiedene Zugänge zu den beiden Bereichen notwendig seien, da sonst die Gefahr der Kontaminierungsverschleppung auch in den Zugangsbereichen bestehen könnte. Auch dazu hatte sich Stadtbaumeister Keller bereits erkundigt: Das sei nicht notwendig, sei ihm bestätigt worden, die Unterteilung in zwei Bereiche sei für den Schutz ausreichend.
Die Ausschreibung der Umsetzung der Schwarz-Weiß-Trennung wurde damit einstimmig beschlossen. Umgesetzt werden könne diese Maßnahme allerdings in diesem Jahr wohl nicht mehr, so die Einschätzung von Bürgermeister Marcus Bremer.
Schwarz-Weiß-Räume wurden in den 1920er Jahren im Bergbau eingeführt. Dabei ging es zunächst nur darum, den sehr schmutzigen Arbeitsbereich und die verschmutzte Arbeitskleidung von der sauberen privaten Kleidung zu trennen. Wesentliche Bedeutung hat das Schwarz-Weiß-Prinzip neben dem Bereich der Dekontamination auch auf dem Gebiet der Hygiene zur Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern.