Heftige Diskussionen lösen derzeit in allen Kommunen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer aus. Auch in Niederstotzingen stand das Thema auf der Tagesordnung. Diskussionen gab es nicht, schon gar keine heftigen, vielmehr von allen Seiten die Bekräftigung, dass diese nicht angehoben werden, um Mehreinnahmen zu generieren, sondern vielmehr, um die bisherigen Einnahmen durch die Grundsteuer zu erhalten.
Stadtkämmerer Thorsten Renner erläuterte zunächst nochmals die Grundlagen, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil geschaffen hatte, sowie das daraufhin beschlossene Landesgrundsteuergesetz Baden-Württembergs. Danach wird die Grundsteuer in drei Stufen ermittelt: Zunächst stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest, auf dessen Grundlage sodann der Messbetrag durch das Finanzamt ermittelt wird. Die Grundsteuer wird dann festgesetzt, indem der Messbetrag durch den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert wird.
Keine Mehreinnahmen durch neue Hebesätze
Dabei, so erläuterte Renner, was auch Vorgabe des Verwaltungsausschusses gewesen war, soll „Aufkommensneutralität“ gewahrt bleiben, also ausdrücklich nicht mehr eingenommen werden, als bislang durch die Grundsteuer in die Stadtkasse floss. Bezüglich der Grundsteuer A war das bisherige Aufkommen ausgehend vom Jahr 2024 ein Betrag von 56.000 Euro. Um diesen weiterhin zu gewährleisten, hatte er einen Hebesatz von 602 vom Hundert errechnet, der, so der Vorschlag der Stadtverwaltung, auf 600 geglättet werden solle. Bei der Grundsteuer B, die im Jahr 2024 zu Einnahmen von 778.100 Euro führte, wurde ein Hebesatz von 412 vom Hundert ermittelt, um das Niveau zu halten. Geglättet wurde also ein Hebesatz von 410 vom Hundert vorgeschlagen.
Die Vorschläge wurden einstimmig angenommen. Freilich war es den Räten ein Anliegen, hierzu angesichts des landauf, landab herrschenden Wirbels um die neue Grundsteuer nochmals klarstellende Worte zu verlieren. „Hier wird nicht der große Schluck aus der Pulle genommen“, so Bernd Hegele, der Fraktionsvorsitzende der CDU. Die Anpassung erfolge aufgrund des kompliziert geänderten Berechnungssystems. Wenn auch die Stadtkasse nicht mehr als bisher dadurch gefüllt werde, so werde es bei den Grundstückseigentümern Gewinner und Verlierer geben. „Auch die, die weniger zahlen werden als bisher, werden uns nicht dafür loben.“ Dabei werde die Zahl der Bürger, die weniger bezahlen müssen, deutlich höher sein als die derer, die durch die neue Grundsteuer stärker als bisher belastet sind.
„Wir setzen nur um, was der Gesetzgeber vorgibt“, hielt Helmut Kircher, der Fraktionsvorsitzende der BWI, fest. „Unsere Einnahmen bleiben neutral, und die Stadtkasse ist eben nicht bereichert“, war auch ihm wichtig, nochmals hervorzuheben. Auch für Theo Feil, den Fraktionsvorsitzenden der SPD, war die Neutralität der maßgebliche Gesichtspunkt. „Wir machen keinen Sprung, aber auch keinen Verlust“, hob er hervor. Das neue System müsse umgesetzt werden, und dann müsse man sehen, welche Erfahrungen man damit mache. Das werde künftig zu beobachten und auch immer wieder zu beraten sein. Er wies auch darauf hin, dass das neue Verfahren ein gänzlich anderes sei als das bisherige. „Daran müssen sich die Bürger erst gewöhnen, dass hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden können“, was Bärbel Noller, SPD, nochmals bekräftigte.