Bebauungsplan

Wie das neue Gewerbegebiet „Asselfinger Weg“ in Oberstotzingen aussehen soll

Im Niederstotzinger Gemeinderat wurde ein Vorentwurf vorgestellt: Der nächste Schritt für das Gewerbegebiet „Asselfinger Weg“ in Oberstotzingen ist damit getan.

Bereits im Stadtentwicklungskonzept von 2019 war das Ziel genannt worden, den Wirtschaftsstandort Niederstotzingen zu stärken und dafür Flächen bereitzustellen. Dafür wurde nun in der Sitzung des Gemeinderats eine weitere Weiche gestellt: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Asselfinger Weg“ wurde einstimmig beschlossen, sodass dieser nun, auch das ein einstimmiger Beschluss, zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht werden kann.

Die Planung dafür, die bereits im Technischen Ausschuss vorgestellt worden war, erläuterte Magdalena Bloss vom Architekturbüro Bloss in Stuttgart den Räten in der Sitzung anhand einer Präsentation. Wichtige Punkte dabei liegen in der Erschließung und Anbindung an die Landesstraße. Dafür ist ein Multifunktionsstreifen mit Stellplätzen und Bäumen in einer Ringerschließung geplant, der noch detailliert auszuarbeiten ist. Der bisherige Plan sieht eine Gebäudehöhe von bis zu zwölf Metern vor, die Eingrünung am Ortseingang, die Führung von Rad- und Fußwegen, Regenwasserrückhaltung, Löschwasserspeicherung, Ausgleichsmaßnahmen vor Ort sowie Pflanzgebote zur Eingrünung auf Privatgrundstücken – eine „Win-win-Situation“, so Bloss, da auf die Stadt dann auch keine Pflegelast hinzukäme.

Plan ist „der richtige Weg“

Die detailliert geplante Erschließung warf Fragen auf, ob das nicht zu eng werde für interessierte Firmen. Möglichst flexibel halten wollte beispielsweise Martin Däumling (SPD) die Erschließung, um Interessierte nicht im Vorfeld zu sehr einzuschränken. Auch Bernd Hegele, der Fraktionsvorsitzende der CDU, wollte eine gewisse Flexibilität vorbehalten haben. Gerade die Planung bei Rewe habe gezeigt, wie groß der Abstimmungsbedarf mit Investoren sei, sodass man hier im Vorfeld nicht zu konkret werden sollte. Haupterschließung des Baugebiets ja, fand Hegele, aber Straßen und Laternen sollten dann erst später in Abstimmung mit Interessenten erfolgen. Die Erschließung benötige einen Zeitraum von rund einem halben Jahr und könne dann konkret stattfinden. Die Änderung des Bebauungsplans sei dann auch schnell hinzukriegen.

Dem widersprach Bloss. Die Erschließung müsse gegeben sein, damit lange Wartezeiten für Interessenten ausgeschlossen seien. Das fand auch Stefan Mickley (BWI): „Interessenten können nicht noch zwei Jahre warten.“ Der Plan sei der richtige Weg, denn man plane ja nicht für „den einen großen Investor, sondern auch und gerade für kleinere Betriebe und Handwerker“. Er erkundigte sich noch danach, ob Photovoltaik für die Dächer vorgeschrieben werde, damit nicht weitere freie Flächen dafür zum Opfer fallen müssen. Bloss verwies auf die gesetzliche Vorschrift, sodass dies nicht im Plan gesondert vorzugeben sei.

Neue Heimat für die Lerche

Der Artenschutz war bereits im Vorfeld geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass die bisher im Asselfinger Weg beheimateten Lerchen einen Ausgleich in näherer Umgebung benötigen. Denn Lerchen lassen sich dort nicht nieder, wo hohe Strukturen vorhanden sind. Für sie wird ein neuer Lebensraum geschaffen werden. Der ebenfalls bereits eingeholte Umweltbericht ergab ein Defizit von 275.000 Ökopunkten, was, so Bloss, normal sei für ein Gewerbegebiet mit hoher Versiegelung. Das werde im weiteren Verfahren kompensiert werden.

Zwei weitere Punkte benannte Bloss als relevant: die Landwirtschaft mit ihrem Vorranggebiet und der Starkregen. Vorgesehen ist im Plan daher ein Graben entlang des Feldwegs, der verhindern soll, dass der Regen in die Gewerbeflächen eindringe. In diesem Zusammenhang merkte Bürgermeister Marcus Bremer an, dass erst ein Gutachten Klarheit bringe auch für Bürger, welche Maßnahmen gegen Starkregen getroffen werden können. Ein solches Gutachten könne nur von zertifizierten Büros erstellt werden, die allerdings einen Vorlauf von zwei Jahren hätten. Einzelheiten auch in Bezug auf die Belange der Landwirtschaft werden in der weiteren Planung noch berücksichtigt werden, ob etwa die Wandlung zum Vorbehaltsgebiet möglich sei. Jetzt sei es zweckmäßig, sich auf den Bebauungsplan zu konzentrieren. Damit eine frühzeitige Veröffentlichung möglich sei, war die Beschlussanregung der Verwaltung, die einfache Variante jetzt zu genehmigen. Dies erfolgte einstimmig. Bärbel Noller (SPD) erkundigte sich noch nach dem weiteren Vorgehen, was Bremer damit beantwortete, dass nach dem Bebauungsplan die Erschließung und sodann die Werbung erfolge.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Beteiligungszeitraum läuft vom 7. Oktober bis zum 15. November. In diesem Zeitraum können sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wie auch die Öffentlichkeit zum Bebauungsplan äußern und insbesondere Bedenken vorbringen.

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