Zwei Grundstücke

Nach diesen Kriterien werden die Bauplätze in Stetten vergeben

Der Niederstotzinger Gemeinderat legte fest, in welchem Verfahren die beiden Bauplätze - Am Büschelesberg 16 und das Flurstück 24 "Gäßle" - in Stetten vergeben werden. Welche Maßgaben Bauwillige beachten sollten.

Nach diesen Kriterien werden die Bauplätze in Stetten vergeben

Auch die beiden Bauplätze in Stetten – Am Büschelesberg 16 und das Flurstück 24 „Gäßle“ – werden im sogenannten Windhundlos-Verfahren vergeben werden. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung. Er legte dabei auch fest, welche Maßgaben dafür gelten sollen.

Für den Tag der Abgabe der Bewerbung, erläuterte Daniela Armele, die Leiterin der städtischen Bauverwaltung, sollen die Öffnungszeiten des Rathauses zugrunde gelegt werden. Eine später eingegangene Bewerbung werde dann dem nächsten Tag zugerechnet werden. Die Bewerbung sei schriftlich zu verfassen, Formvorschriften dafür gebe es aber nicht.

Bewerber brauchen Finanzierungsbestätigung

Wie genau die notwendige Finanzierungsbestätigung aussehen solle, ob diese sich lediglich auf den Bauplatz oder auf das gesamte Bauvorhaben beziehen solle, das wird noch von der Stadtverwaltung erarbeitet werden. Ursula Hegele (SPD) hatte eingewandt, dass es sicherlich schwierig für Bewerber sein würde, ein Bauvorhaben finanziert zu erhalten, für das im Stadium der Bewerbung noch gar keine Planung vorhanden sei.

Die Vergabe der Bauplätze und die Bewerbungsvoraussetzungen werden im Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Bei den Preisen wird der Bodenrichtwert von derzeit 110 Euro pro Quadratmeter zugrunde gelegt werden. 

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