Mit dem historischen Freihaus in der Großen Gasse hatte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung zu befassen. Bisher wurden dort bereits denkmalschutzrechtliche Maßnahmen abgestimmt, die keine Baugenehmigung benötigen und teilweise bereits umgesetzt wurden. Dabei ging es um die Dachsanierung beim bestehenden Wohnhaus, die temporäre Öffnung des bestehenden Torbogens mit anschließendem Wiederaufbau, den Ausbau des Garagentors beim Nebenhaus und Einbau eines Fensters an der Stelle und archäologische Maßnahmen im Hof zur Schaffung von Stellplätzen.
Jetzt ging es darum, dass eine zweite Maueröffnung vorgenommen werden soll, die als Zufahrt und Einfahrt für Feuerwehr und als Zugang zu den Stellplätzen dient. Dazu muss die Grünrabatte vor der zu öffnenden Mauerfläche verkleinert oder auch verlegt und der dortige Baum verpflanzt werden. Geplant ist eine Maueröffnung auf einer Breite von drei Metern. Rechts von der Öffnung soll noch ein Meter Mauer bestehen bleiben, damit die Standsicherheit der südlichen Grenzmauer bestehen bleibt. Keine Bedenken zur zweiten Zufahrt und zur Anlegung der Stellplätze hatte die Straßenverkehrsbehörde geäußert.
Denkmal mitten in Niederstotzingen
Es sei positiv, dass Maßnahmen zum Fortbestand des historischen Gebäudes vorgenommen werden, befand Daniela Armele, die Leiterin der Niederstotzinger Bauverwaltung, zumal es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mitten im Ort handele. Zudem sei es zur Gewohnheit geworden, auf dem Gehweg zu parken, sodass insbesondere die Staufenstraße häufig zugeparkt gewesen sei. Dem Bauherrn sei bereits mitgeteilt worden, dass die Kosten für die Verlegung oder Verkleinerung der Grünfläche vor der geplanten zweiten Maueröffnung von ihm zu tragen seien. Dem habe der Bauherr bereits zugestimmt.
CDU-Stadtrat Karl-Heinz Hirschbolz bezweifelte, dass die Maueröffnung von drei Metern ausreichend sei. Seiner Meinung nach müsse diese mindestens 3,50 Meter betragen, „sonst müsse ein Feuerwehrauto oder ein Lkw ja durchzielen“. Bürgermeister Marcus Bremer verwies darauf, dass darüber letztlich das Landratsamt als Baurechtsbehörde zu entscheiden habe und stellte klar, dass gemäß Baugesetzbuch keine Grundlagen für das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens gegeben seien. Das sahen die Räte genauso, sodass das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt wurde.
Das Niederstotzinger Freihaus geht in seinen Ursprüngen auf das 14. Jahrhundert zurück. Es wurde damals als Pfleghof des 1302/03 an der Brenzquelle halbwegs zwischen Heidenheim und Aalen gegründeten Zisterzienserklosters Königsbronn eingerichtet. Allerdings sind aus dieser Frühzeit nur geringe Teile der heutigen Bautengruppe aus dem langgestreckten, hochgiebeligen Wohngebäude und dem Stall- und Scheunenbau erhalten.
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