„Interessanterweise“ seien zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen der ersten Auslegung des Bebauungsplanes von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange eingegangen, sagte Sontheims Hauptamtsleiter, Martin Hofmann, in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates. Es ging um die Änderung des Bebauungsplanes, den zweiten Bauabschnitt des Baugebiets am Oberen Bogen. Und dass, „obwohl es doch eigentlich nur eine kleine Änderung des Bebauungsplanes ist“, ergänzte er.
Bei den meisten Wortmeldungen genügten allerdings reine Kenntnisnahmen, das gelte insbesondere für die Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG und des Landratsamtes, so Hofmann. Er schlug deshalb vor, diese Hinweise, die sich hauptsächlich um die Themen Gesundheit und Wasserschutzgebiet drehten, in den Textteil des geänderten Bebauungsplanes mit aufzunehmen.
Kein funktionierendes Öko-Konto
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung seien vor allem zwei Stellungnahmen interessant gewesen. Eine betraf den sogenannten Flächenausgleich für das nun zu bebauende Areal, darüber habe der Bürgermeister, Tobias Rief, mit dem Landratsamt diskutiert. Da man den Flächenausgleich mangels Fläche nicht im Plangebiet umsetzen könne, habe man sich nun mit der Behörde „faktisch geeinigt“, eine Wiese in der Nähe des Sportplatzes, die ursprünglich einmal ein Festplatz werden sollte, zu nutzen.
Das Problem der Gemeindeverwaltung ist, dass man momentan noch kein funktionsfähiges Öko-Konto besitzt. Stand jetzt wisse man nicht, wie viele Ökopunkte man bereits verbraucht habe und über wie viele man noch verfüge, sagte Martin Hofmann. Momentan stehe der Gemeindeverwaltung auch kein Alternativgrundstück zur Verfügung, mit dem man einen „vollen Ausgleich“ erbringen könne, ergänzte er. Ein Umstand, der beim Baugebiet „Watzelsdorfer Straße“ in Bergenweiler auch noch zu berücksichtigen sein wird.
Bürgermeister Tobias Rief ergänzte, dass man mit der gewählten Ausgleichsfläche und mit der Anpflanzung von regionalen Obstbäumen sowie dem Anlegen von Blühstreifen einen Ausgleich für Baumaßnahmen im Außenbereich des Naturkindergartens und für einen Teil des Neubaugebietes am Oberen Bogen geschaffen habe. Vonseiten des Landratsamtes stehe der Bebauung des Areals an der Osttangente nichts mehr im Wege, sagte der Bürgermeister.
Problem ist eine Privatstraße entlang der Einfamilienhäuser
Der zweite Punkt, den das Landratsamt kritisch sah, war die geplante Privatstraße, an der die sieben Einfamilienhäuser anliegen. Das entspreche nicht ganz den Richtlinien, „das muss man ganz klar sagen“, erläuterte Hauptamtsleiter Hofmann. Diese Straße werde im Besitz des Investors beziehungsweise seines Rechtsnachfolgers verbleiben und nicht in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Würde man das wollen, müsste man darauf bestehen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Straßenbreite besitzt. Was die zwischen 340 und 450 Quadratmeter großen Baugrundstücke natürlich kleiner werden ließe.
Das Stuttgarter Regierungspräsidium kritisierte, dass am Oberen Bogen nicht in verdichteter Bauweise gebaut würde. Hierzu wies Martin Hofmann darauf hin, dass der nun umzusetzende zweite Bauabschnitt ja bereits verdichteter bebaut werde, als es im ersten Bauabschnitt der Fall gewesen sei. Und da es sich um ein bereits genehmigtes Bebauungsplangebiet handele, nehme man diese Hinweise zwar teilweise in die Änderung auf, würde sie aber „ansonsten zurückweisen“.
Ein Haus für 510.000 Euro?
Ziel der Gemeinde ist es, am Oberen Bogen kostengünstigen Wohnraum schaffen zu lassen. Fünf Anbieter hatten der Verwaltung sechs verschiedene Bebauungsvarianten vorgestellt. In den Endausscheid schafften es zwei Heidenheimer Bauunternehmen, die ihre Projekte im März letzten Jahres dem Sontheimer Gemeinderat präsentiert hatten. Das Gremium entschied sich damals für einen Entwurf der Firma Heinrich Hebel Wohnbau, die einen Preis von 510.000 Euro pro Wohngebäude nannte. Das war zwar nicht das günstigste Angebot – man hätte auch zehn Doppelhaushälften á 443.000 Euro bekommen können -, aber der Gemeinderat entschied sich für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern.