Neues Wohngebiet

Das Sontheimer Wohngebiet Weiherbraike nimmt Gestalt an

Der Sontheimer Gemeinderat hat das Verfahren für die Vergabe der Bauplätze im Gebiet Weiherbraike II festgelegt und beabsichtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem potenziellen Bauunternehmen abzuschließen.

Sontheims Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat hatten sich darauf verständigt, die Riegelbebauung im neuen Wohngebiet Weiherbraike II vorerst nur an eine Baufirma zu vergeben. Deshalb sei es notwendig, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, so Jonas Pürckhauer, stellvertretender Bürgermeister und Fraktionschef der Freien Wählervereinigung, in der jüngsten Gemeinderatssitzung, in der er den erkrankten Bürgermeister Tobias Rief vertrat.

Grund seien die mit einer exklusiven Vergabe verbundenen „vielen rechtlichen Fragen“, so Pürckhauer. In dem Vertrag soll festgelegt werden, welche Frist dem ausführenden Bauunternehmen zur vollständigen Bebauung des ungefähr 4800 Quadratmeter großen Grundstücks eingeräumt wird. „Das kann ja sicherlich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag gehen“, ergänzte Pürckhauer. Es werde diesbezüglich eine „relativ enge zeitliche Frist“ gesetzt werden. Vier Firmen wollen das Grundstück für die Riegelbebauung sukzessive erwerben und bebauen, „das ist wirtschaftlich nachvollziehbar“, so Jonas Pürckhauer.

In diesem Vertrag solle dann ebenso fixiert werden, dass für den Fall, dass die ausführende Firma nach zwei Bauabschnitten nicht mehr weiter baut, sie die Schnittstelle zwischen abgeschlossenen und noch offenen Bauabschnitten so „sicherstellen muss“, dass ein unverzüglicher Weiterbau möglich ist. Diese möglichst schnelle Umsetzung der vollständigen Riegelbebauung ist auch aus lärmschutztechnischer Sicht für die sich anschließende weitere Bebauung der Weiherbraike  II notwendig. Denn genau auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Neubaugebiets befindet sich ein bereits erschlossenes, aber noch nicht bebautes Gewerbegebiet.

„Man kann innerhalb dieses Streifens nicht machen, was man will.“

Jonas Pürckhauer, stellvertretender Bürgermeister

Zudem solle eine Vertragserfüllungsbürgschaft Bestandteil des städtebaulichen Vertrags werden für den Fall, dass die bauausführende Firma in wirtschaftliche Schieflage geraten sollte. Und ebenso eine Regelung, falls die Firma im Zuge des Baufortschritts die umzusetzende Bauvariante verändern möchte. „Man kann innerhalb dieses Streifens nicht machen, was man will“, sagte Pürckhauer.

Die Gemeinde setzt bei der Bebauung der Weiherbraike II ein dreistufiges Verfahren um. In einer ersten Stufe hatten vier infrage kommende Bauunternehmen mögliche Pläne für die Errichtung der Riegelbebauung entlang der Straße Am Meilenstein grob skizziert. Der zweite Schritt besteht in der Erörterung und Festlegung von Vergabekriterien, dann im dritten Schritt gefolgt von der Beurteilung und Bewertung der einzelnen Projektpartner. Die vier vorgestellten Projekte haben zwischen 20 und 54 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche zwischen 1700 und etwa 3750 Quadratmetern im Mittelwert.

220 Euro pro Quadratmeter

In nichtöffentlicher Sitzung hatte der Gemeinderat im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, den Baulandpreis für die Weiherbraike II auf 220 Euro pro erschlossenem Quadratmeter festzulegen, ein neuer Spitzenwert für Sontheim. Insgesamt umfasst das Baugebiet Weiherbraike II drei Hektar Bauland. Die 44 zwischen 500 und 640 Quadratmeter großen Grundstücke für die Einfamilienhäuser sowie das Grundstück für die Riegelbebauung sind mittlerweile erschlossen. Die Gesamterschließungskosten für das Gebiet zwischen Christophstraße, Siechenbach und Am Meilenstein liegen bei etwa 6,4 Millionen Euro. Die Vermarktung des Baulands soll im März oder April dieses Jahres beginnen.

„Wir vermuten, dass wir das Gebiet relativ zügig vermarktet bekommen“, zeigte sich Bürgermeister Tobias Rief im Dezember optimistisch. „In zwei, allerhöchstens drei Jahren dürften alle Bauplätze weg sein.“ Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung entschied der Gemeinderat sich bei der Vergabe der 44 Bauplätze aus Gründen der Rechtssicherheit, der Fairness und der Praktikabilität für das Losverfahren und gegen die Formulierung von konkreten Vergabekriterien oder das Windhundverfahren. Aufgrund der hohen Anzahl der zur Verfügung stehenden Bauplätze, vor dem Hintergrund der seit einiger Zeit zurückgehenden Bauwilligkeit sowie der Tatsache, dass zukünftig auch verstärkt Bauplätze aus Privateigentum auf den Sontheimer Markt gelangen könnten, sehe man keinen Grund für eine Bevorzugung Einheimischer.

Straßennamen vergeben

Noch steht zwar keines der Wohngebäude, der Gemeinderat hat trotzdem schon einmal die zukünftigen Straßennamen der drei Erschließungsstraßen beschlossen. Die Verwaltung hatte eine Benennung mit den Vornamen der württembergischen Königinnen – also Olgastraße, Katharinenstraße und Paulinenweg – vorgeschlagen. Gemeinderat Walter Unseld schlug statt einer Olgastraße – „ich bin damit nicht glücklich“ – eine Charlottenstraße vor. So kam es dann auch, die drei Namen wurden einstimmig beschlossen.  

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