Kein „Extra-Schluck aus der Pulle“

Was sich an der Grundsteuer in Sontheim/Brenz ab 2025 ändern soll

Der Sontheimer Gemeinderat hat seine neue Satzung zur Erhebung der Grundsteuern A und B verabschiedet. Die Kalkulation sei aufkommensneutral erfolgt, globale Mehreinnahmen seien nicht beabsichtigt, sagte der Bürgermeister.

„Wir haben genau das gemacht, was wir vom Gesetzgeber ein Stück weit aufgegeben bekommen haben“, fasste Bürgermeister Tobias Rief die neue Satzung für die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Sontheim in der Sitzung des Gemeinderats zusammen. Insgesamt sollen die Einnahmen aus den beiden Grundsteuern A und B nächstes Jahr trotz der Grundsteuerreform gleich bleiben. „Wir haben geschaut, dass wir mit den erwarteten Werten 2025 die Planwerte 2024 erreichen.“ Auch den Gemeinderäten sei dieser Ansatz wichtig gewesen.

Dabei hat der Zufall der Gemeindeverwaltung in die Hände gespielt: „Just am Tag vor der Sitzung sind noch einige Bescheide vom Finanzamt, die Grundsteuer A betreffend, gekommen“, so Rief. Die Kalkulationsbasis stieg so auf 95 Prozent und man könne jetzt guten Gewissens sagen: „Wir haben uns keinen großen Puffer oder einen Extra-Schluck aus der Pulle gegönnt.“

Hebesätze gelten ab 1. Januar 2025

Mit der Grundsteuer A habe man bislang knapp 42.000 Euro an Grundsteuer erlöst, erläuterte der Bürgermeister. Ab 1. Januar wird der Hebesatz hier 540 Prozent betragen. Diese Zahl sei aus Sicht der Gemeindeverwaltung ein „guter Mittelweg“, der das Risiko geringerer Erträge im Jahr 2025 minimiere, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Wende man diesen Hebesatz auf die aktuelle Bewertung kann, ergäben sich 2025 Einnahmen von knapp 42.655 Euro.

Für die meisten Sontheimerinnen und Sontheimer ist allerdings die Grundsteuer B die wichtigere Kennziffer, denn sie wird auf bebaute und unbebaute private und gewerbliche Grundstücke erhoben. 2024 hat die Gemeinde hier Steuereinnahmen in Höhe von 874.412 Euro verbuchen können. Daraus abgeleitet schlug die Verwaltung dem Gemeinderat einen Steuersatz von 465 Prozent vor. Diese Kennzahl beinhalte einen „Minimal-Puffer“, so Tobias Rief, „aber der liegt in diesem Fall unter 10.000 Euro, wenn überhaupt“.

Einige werden halt mehr zahlen und andere weniger. Und da wird wahrscheinlich auch einiges an Erklärung nötig sein.

Tobias Rief, Bürgermeister

Faktisch werde sich somit an der Gesamtsumme der erlösten Grundsteuern kaum etwas ändern, so der Bürgermeister. Allerdings wird die steuerliche Belastung des einen Grundstücks steigen und die des anderen sinken. „Einige werden halt mehr zahlen und andere weniger. Und da wird wahrscheinlich auch einiges an Erklärung nötig sein. Obgleich wir als Gemeinde da nicht viel machen können.“

Grundsteuer C für Sontheim – noch – keine Option

Es gibt bereits erste Gemeinden in Baden-Württemberg, die eine Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke erheben – verbunden mit der Hoffnung, so die Bebauung angesichts akuten Wohnraummangels zu befördern. „Ich habe mir das tatsächlich schon überlegt und mal durchgedacht. Im Moment halte ich es für noch nicht an der Zeit“, sagte Sontheims Bürgermeister. Grund: Die von dieser Grundsteuer C betroffenen Grundstücke würden von der jetzigen Grundsteuerreform ja bereits „erheblich höher belastet als in der Vergangenheit“.

Jetzt einfach weiterlesen
Jetzt einfach weiterlesen mit HZ
- Alle HZ+ Artikel lesen und hören
- Exklusive Bilder und Videos aus der Region
- Volle Flexibilität: monatlich kündbar