In der Nacht zum 21. Januar 2024 eilten Rettungskräfte zu einem Haus im Sontheimer Teilort Bergenweiler. Dort fanden sie eine leblose Frau vor und versuchten, sie noch an Ort und Stelle zu reanimieren – vergeblich. Die 40-Jährige erlag ihren Stichverletzungen. Beigefügt hat ihr diese mutmaßlich der Mann, der auch die Rettungskräfte alarmiert hat: ihr 42-jähriger Lebensgefährte.
Ein Stich ins Herz, ein Stich in die Lunge
Dieser muss sich nun unter anderem wegen Totschlags vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ellwangen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Lebensgefährtin in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar nach vorherigen Streitigkeiten und Handgreiflichkeiten mit einem Küchenmesser attackiert zu haben. Laut dem Sprecher des Ellwanger Landgerichts, Richter Heiko Baumeister, soll der Mann ein Messer mit einer 14,5 Zentimeter langen Klinge benutzt und zweimal zugestochen haben. Laut Anklageschrift ging ein Stich ins Herz der Frau, der zweite in die Lunge. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Frau eine Überlebenschance gehabt hat.
Die Tat selbst soll kurz vor Mitternacht geschehen sein. Um kurz nach Mitternacht hat der mutmaßliche Täter selbst die Rettungskräfte alarmiert. Reanimationsversuche blieben aber erfolglos. Dass sich die Alarmierung der Rettungskräfte am Ende strafmildernd auswirken könnte, hält Baumeister für zweifelhaft, da die Frau zum Zeitpunkt des Anrufs höchstwahrscheinlich bereits tot war. Wohl aber könnten vorangegangene Streitigkeiten und Kränkungen des Angeklagten durch sein späteres Opfer einen Einfluss auf die Beurteilung der Tat haben. Offenbar jedenfalls, so geht es aus der Anklageschrift hervor, handelte der mutmaßliche Täter aus großer Wut heraus.
Lebensgefährtin schon zwei Tage zuvor angegriffen?
Der Tatvorwurf des Totschlags ist der schwerwiegendste, wenngleich nicht der einzige: Der 42-Jährige muss sich ebenfalls wegen Körperverletzung verantworten. Schon zwei Tage vor der Tötung seiner Lebensgefährtin soll er die 40-Jährige angegriffen und sie so stark am Hals gepackt haben, dass sie danach unter Schluckbeschwerden litt.
undefinedundefinedDer Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Den Ermittlungsbehörden gegenüber hat er laut Baumeister bislang keine Angaben zur Tat gemacht. Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags drohen ihm fünf bis 15 Jahre Haft. Der Prozess beginnt am Montag, 8. Juli, um 9 Uhr am Landgericht in Ellwangen. Derzeit sind vier Verhandlungstage angesetzt.