Debatte um Katzenschutzverordnung

Sontheim/Brenz uneins, ob Kastration nur empfohlen oder doch verpflichtend sein soll

In Sontheim/Brenz sorgte die Katzenschutzverordnung für Diskussionen im Gemeinderat. Es herrschte Uneinigkeit darüber, ob Kastration nur empfohlen oder doch verpflichtend sein soll.

„Sehr bescheiden“ – so kurz wie eindeutig lautet Margarete Poidingers Meinung zur Sontheimer Katzenschutzverordnung, die vor kurzem im Gemeinderat beschlossen wurde. Seit vielen Jahren kümmert Poidinger sich um die Streunerkatzen im Ort, füttert die Tiere täglich. Und seit 30 Jahren kämpfe sie nun bereits gegen die unkontrollierte Vermehrung der Katzen, die unter den Tieren viel Leid erzeuge. Die jetzt beschlossene Verordnung sei nicht zielführend, sondern nur „eine halbe Sache“.

Poidinger stört vor allem ein Aspekt: „Dass den Katzenhaltern empfohlen wird, ihre Katzen kastrieren zu lassen.“ Sie wünsche sich, dass explizit eine Kastrationspflicht beschlossen worden wäre und nicht nur das Aussprechen einer Empfehlung. Was übrigens auch der Wunsch des Rathauses war: „Frei laufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalterinnen und Katzenhaltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kastrieren …“, stand in der Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung.

„Jetzt gleich volle Kanone rein, ohne dass man jemals etwas anderes versucht hat und meint, alles mit Geboten regeln zu müssen, das finde ich nicht gut.“

Jonas Pürckhauer, Gemeinderat

Im Gemeinderat fand sich keine Mehrheit für diese strikte Handhabung. Nach Ansicht von Jonas Pürckhauer, Fraktionschef der Freien Wählervereinigung, greife die Formulierung möglicherweise in Eigentumsrechte von Katzenhaltern ein. Für Margarete Poidinger ist eine Verordnung ohne Kastrationspflicht nun in gewisser Weise ein zahnloser Tiger, denn: „Das macht keiner. Die Halter haben das bisher nicht gemacht und die machen das auch weiterhin nicht“, ist sie überzeugt.

Pürckhauer wies darauf hin, dass die Gemeinde bislang keine anderen – weniger intensiven – Maßnahmen versucht habe, wie es das Land Baden-Württemberg in seiner Handreichung zu Katzenschutzverordnungen empfehle. „Jetzt gleich volle Kanone rein, ohne dass man jemals etwas anderes versucht hat und meint, alles mit Geboten regeln zu müssen, das finde ich nicht gut.“

Katzen sollen gechippt werden

Neben dem Informieren der Bürgerschaft könne beispielsweise auch die Kastration von Katzen, die keinen Halter haben, eine solche Maßnahme sein, so Pürckhauer. Genauso wie das Chippen der Katzen, „das bringt unheimlich viel“. Aus diesem Grund verblieben diese beiden Punkte aus der Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung auf Vorschlag der FWV in der letztlich beschlossenen Fassung der Katzenschutzverordnung.

Pürckhauer ergänzte, dass er nicht wisse, ob es in Sontheim eine „übermäßige Katzenpopulation“ gebe und fügte an, dass er diesbezüglich kein Experte sei. Fakt sei jedenfalls, „dass diese Problematik bei uns im Gemeinderat nie ein Thema war“. Ihm sei es zudem wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Katzenschutzverordnung einerseits eine Freiwilligkeitsleistung der jeweiligen Gemeinden sei und andererseits zusätzliche Bürokratie bedeute.

Duldung gestrichen

Auch einem zweiten Paragrafen aus der Beschlussvorlage mochte der Gemeinderat nicht seine Zustimmung erteilen. Dabei ging es um eine Passage, die von Grundstückseigentümern verlangt, das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes durch Angestellte der Gemeinde oder von ihr Beauftragter zum Zwecke des Ergreifens einer Katze dulden zu müssen. Dies greife „massiv in Eigentumsrechte ein“, gab Jonas Pürckhauer zu bedenken.

Für Margarete Poidinger war eine solche fehlende Berechtigung, ein Grundstück betreten zu dürfen, bisher kein Problem. Sie habe sich auch bisher nirgendwo hineingewagt, „wo ich nicht gefragt habe“. Die in diesem Punkt abgeänderte Beschlussvorlage stört sie nicht, „damit kann ich leben“.

„Wir werden diese Katzenschutzverordnung jetzt genau so verfertigen, wie sie durch die Änderungsanträge zustande gekommen ist“, sagt Sontheims Bürgermeister Tobias Rief zum Verlauf der Beratung. Aus seiner Sicht werde die nun verabschiedete Verordnung wahrscheinlich „keinen großen Effekt entfalten, davon ist auszugehen“. Man werde die Entwicklung beobachten und dann möglicherweise in einem Jahr noch einmal über das Thema berichten.

Debatte noch nicht beendet?

Margarete Poidinger hat die Hoffnung auf eine Katzenschutzverordnung mit mehr Biss noch nicht aufgegeben. „Jeder Bürger kann beim Bürgermeister einen Antrag stellen, dass man das noch einmal neu erörtert im Gemeinderat.“ Jonas Pürckhauer würde sich dieser Debatte nicht verschließen. „Wenn wir in zwei oder drei Jahren feststellen sollten, dass sich überhaupt nichts geändert hat, dann kann man darüber noch einmal reden.“

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