Illegale Schleuseraktivitäten? Warum die Polizei am Donnerstag ein Haus in Sontheim durchsuchte
Am Donnerstagmorgen durchsuchten Einheiten der Bundespolizei ein Wohnhaus in Sontheim/Brenz. Der Einsatz steht in Zusammenhang mit einer Razzia in der Schleuserszene, bei der an fünf Orten in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen Objekte unter die Lupe genommen wurden.
15 Bundespolizisten waren in Sontheim im Einsatz
In Sontheim sorgte der Einsatz der 15 Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und des Zolls für einiges Aufsehen. Wie Pressesprecher Ulrich Baisch von der in Böblingen ansässigen Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung auf HZ-Anfrage mitteilte, wurde das Wohnhaus in Sontheim auf Beweismittel durchsucht. Der Beschuldigte wurde erkennungsdienstlich behandelt, blieb aber auf freiem Fuß. Weil sich auf dem Anwesen ein als gefährlich eingestufter Hund befand, waren auch Hundeführer am Einsatz beteiligt.
Die Vorwürfe der Behörden richten sich laut Baisch gegen insgesamt fünf zumeist türkischstämmige Männer, denen vorgeworfen wird, illegal Menschen nach Deutschland eingeschleust und womöglich auch mit falschen Papieren versorgt zu haben.
Ein Mann aus dem hessischen Hanau wurde festgenommen
Einer der Verdächtigen, ein Mann aus Hanau, wurde im Zuge der Razzia festgenommen und noch am Donnerstag nach Ravensburg gebracht. Dort ist die Staatsanwaltschaft ansässig, die in diesem Fall ermittelt. Er gilt als mutmaßlicher Organisator der Schleuseraktivitäten. Insgesamt drei Verdächtige waren mutmaßlich als Fahrer an den Taten beteiligt, ein weiterer soll als Helfer mitgearbeitet haben.
Den Männern wird offenbar vorgeworfen, türkische Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina aus über Slowenien, Italien, die Schweiz und Österreich nach Deutschland gebracht zu haben. Insgesamt waren am Donnerstag anlässlich dieser Razzia rund 100 Angehörige der Bundespolizei im Einsatz.
Bundesweit Razzien gegen die Schleuserszene
Wie Baisch betonte, stand diese Aktion nicht in Zusammenhang mit einer weiteren Großrazzia, die sich ebenfalls am Donnerstag in Niedersachsen und Berlin abspielte. Dort durchsuchten 260 Einsatzkräfte insgesamt 14 Objekte. Dabei wurden nach Informationen des NDR zwei Iraker festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg und die Bundespolizei wollen will sich in einer Pressemitteilung noch zu weiteren Hintergründen der Ermittlungen äußern.
Was das Einschleusen strafbar macht
Das Bundeskriminalamt definiert eine Einschleusung als „das Herbeiführen der unerlaubten Einreise einer Person in einen Staat, in dem diese keinen Aufenthaltsstatus besitzt“. Zum „Herbeiführen“ zählt das BKA den Transport von Personen, aber auch das Besorgen falscher Dokumente oder die Unterbringung der eingeschleusten Personen. In der Regel lassen sich Schleuser für diese Dienstleistung bezahlen. Das Einschleusen ist nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar, bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zehn Jahren.
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